Trotz OGH-Urteil: Ryanair gestaltet Check-In-Gebühren-Erstattung äußerst zäh

Airbus A320 von Lauda Europe und Boeing 737-800 von Ryanair (Foto: Jan Gruber).
Airbus A320 von Lauda Europe und Boeing 737-800 von Ryanair (Foto: Jan Gruber).

Trotz OGH-Urteil: Ryanair gestaltet Check-In-Gebühren-Erstattung äußerst zäh

Airbus A320 von Lauda Europe und Boeing 737-800 von Ryanair (Foto: Jan Gruber).
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Der ehemaligen Fluggesellschaft Laudamotion untersagte der Oberste Gerichtshof im Mai 2020 die Erhebung von Check-In-Gebühren. Da diese für rechtswidrig erklärt wurde, haben betroffene Passagiere das Recht auf Rückzahlung, doch genau das soll laut einem Bericht der Kronen Zeitung nicht sonderlich flüssig funktionieren.

Eigentlich sollte man annehmen, dass beim Vorliegen eines höchstrichterlichen Urteils die Rückforderung unrechtmäßig kassierter Gebühren einfach und unkompliziert möglich sein müsste. Laut dem Medienbericht lassen Laudamotion und Ryanair betroffene Fluggäste schon seit fast einem Jahr auf die Rückzahlung der vom OGH gekippten Check-in-Gebühr in der Höhe von 55 Euro pro Person und Strecke warten.

Bereits in der Vergangenheit haben sich die beiden Carrier den Umstand, dass unter OE-Flugnummern (Laudamotion) geflogen wurde, aber der Verkauf der Flugscheine durch Ryanair (FR) erfolgte, gelegentlich nützlich gemacht. Vertragspartner der Reisenden war stets die irische Fluggesellschaft, jedoch schob diese die Zuständigkeit bei unliebsamen Anliegen in Richtung Schwechat zu Laudamotion und dort schickte man betroffene Reisende wieder zurück zum Ryanair-Kundenservice. Diese Praxis besteht nicht mehr, da Laudamotion keine Fluggesellschaft mehr ist und der Nachfolger Lauda Europe ausschließlich als eine Art Subunternehmer im Wetlease für die irische Konzernschwester fliegt.

Doch was ist mit Passagieren, die vor dem OGH-Urteil am Check-In-Schalter pro Person und Strecke 55 Euro bezahlt haben? Laut einem Bericht der Kronen Zeitung sollen bislang weder Ryanair noch Laudamotion einer Familie insgesamt 220 Euro zurückbezahlt haben. Die Reisenden gaben an, dass der Web-Check-in nicht funktioniert habe und bezahlte dann am Flughafen, da andernfalls das Mitfliegen verweigert worden wäre. Der OGH urteilte im Mai 2020, dass die Check-In-Gebühr unzulässig ist. Das hat zur Folge, dass ein Rückzahlungsanspruch entstanden ist.

Die betroffenen Reisenden haben sich laut Kronen Zeitung kurz nach dem Urteil an Ryanair und Laudamotion gewandt und unter Hinweis auf die höchstrichterliche Entscheidung die Rückzahlung von immerhin 220 Euro gefordert. Zahlreiche E-Mails sollen von beiden Unternehmen ignoriert worden sein und Geld floss demnach ebenfalls noch keines. Nach einer Medienanfrage der Zeitung sollen die Betroffenen ein Mail bekommen haben, in dem die Erstattung innerhalb von 20 Werktagen angekündigt wurde. Ryanair wollte sich zu dieser Angelegenheit nicht äußern.

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