Die Türkei verlangt seit 28. Dezember 2020 von allen Passagieren, die auf dem Luftweg einreisen wollen, die Vorlage eines negativen PCR-Befunds, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ab 30. Dezember 2020 wird diese Regelung auch auf den Land- und Seeweg ausgedehnt.
„Jetzt haben wir auf Ersuchen des türkischen Gesundheitsministeriums eine PCR-Testanforderung bei der Einreise ab dem 28. Dezember als Teil des Kampfes gegen Covid-19. Alle Passagiere müssen ein PCR-Zertifikat vorlegen, das maximal 72 Stunden vor dem Check-In ausgestellt wurde”, schreibt Turkish-Airlines-Chef Bilal Eksi in einer ersten Reaktion auf seinem Social-Media-Account.
Personen mit Wohnsitz in der Türkei können die Testung umgehen, werden jedoch dann unverzüglich unter Quarantäne gestellt. Die Regelung soll bis mindestens 1. März 2021 gültig sein. Die Regierung behält sich im Bedarfsfall eine Verlängerung vor. Zuletzt wurden unter anderem Verbindungen aus dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden behördlich untersagt.