Für Fluggesellschaften wird die Ukraine eine mittlerweile komplizierte Angelegenheit, denn erste Leasinggeber untersagen ihren Kunden den Einflug in den Luftraum dieses Landes. Dies wird unter anderem damit begründet, dass Versicherung wegen “drohender Kriegsgefahr” die Deckung verweigern könnten. Der Staat will nun mit 520 Millionen Euro einspringen, um den Flugverkehr aufrechterhalten zu können.
Die überwiegende Mehrheit der von ukrainischen Airlines eingesetzten Verkehrsflugzeuge wird von Leasinggebern aus dem Westen geleast. Am Wochenende sorgte für Aufsehen, dass ein irischer Lessor der Billigfluggesellschaft SkyUp den Rückflug nach Kiew untersagte. FLug PO902 wich in die Republik Moldau aus.
Die Problematik dahinter ist, dass die größten Flugzeugversicherer am Samstag mitgeteilt haben, dass der Versicherungsschutz für den Luftraum der Ukraine wegfallen wird. Dies hat zur Folge, dass die Eigentümer der Maschinen nun unter Zugzwang sind, denn im Falle eines Unfalls besteht kein finanzieller Schutz mehr. Einige Lessoren verlangen nun, dass die Maschinen die Ukraine verlassen oder aber untersagen auf der Rückreise den Einflug in den Luftraum dieses Staats.
Die Folge daraus ist, dass es nach und nach kompliziert wird den Flugverkehr mit der Ukraine aufrecht zu erhalten. Auch SkyUp wurde von den Lessoren aufgefordert die Maschinen “schnellstmöglich” in den EU-Raum auszufliegen und an die Eigentümer zurückzugeben. Das ist für den Carrier und andere ukrainische Fluggesellschaften, die aus dem Westen geleastes Fluggerät einsetzen, ein großes Problem.
Luftfahrtrechtlich ist eine gültige Versicherung zwingend vorgeschrieben, so dass ohne gültige Polizze eigentlich gar nicht geflogen werden darf. Die Regierung der Ukraine versucht das Problem nun mit einer Staatshaftung in der Höhe von 520 Millionen Euro zu lösen. Derzeit laufen intensive Verhandlungen zwischen Regierung, Airlines, Leasinggebern und Versicherungen. Das Ziel dieser ist, dass der Flugverkehr in die Ukraine aufrechterhalten werden kann.
Die momentane Entscheidung großer Flugzeugversicherer kann sich übrigens auch auf nicht-ukrainische Airlines auswirken, denn auch diese benötigen ein gültiges Versicherungszertifikat, um fliegen zu dürfen. Es bleibt daher abzuwarten wie sich die Angelegenheit bei Fluglinien wie Lufthansa, Austrian Airlines, Wizz Air, Ryanair und so weiter entwickelt. Klar im Vorteil ist nun wer einen konzerneigenen Versicherer hat, jedoch gibt es auch hier einen Stolperstein: Rückversicherer.
Generell ist die Angelegenheit von allgemeiner Bedeutung, denn nach Luftfahrt-Versicherern könnten auch andere Sparten folgen. Beispielsweise sind auch Lokomotiven und Waggons sowie Lastwagen, Busse und Autos versicherungspflichtig. Sollten die Assekuranzen auch hier am Deckungsschutz rütteln, könnte dies erhebliche Probleme für die Konnektivität der Ukraine bringen. Wenn kein Versicherungsschutz besteht, dann darf beispielsweise ein Fahrzeug nicht im Straßenverkehr verwendet werden. Leasinggeber könnten dann die Einfahrt in die Ukraine untersagen.
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