Die deutsche Fluggesellschaft Lufthansa und ihre Töchter Swiss, Brussels Airlines und Austrian Airlines erheben bis Ende Dezember 2020 in allen Tarifklassen keine Umbuchungsgebühr. Das betrifft auch Economy Light. Allerdings kann – je nach gebuchtem Tarif – dennoch eine Aufzahlung anfallen, wenn der neue Flug teurer ist.
Die Airlines der Lufthansa Group und viele Mitbewerber könnten sich bei vielen potentiellen Kunden das Vertrauen durch die laut Bundesverband Verbraucherzentrale absichtliche Missachtung der gesetzlichen Frist für die Rückerstattung von Tickets, die aufgrund der Coronakrise nicht genutzt werden konnten, verspielt haben. Noch immer warten tausende Kunden auf die Rückzahlung ihrer Ticketgelder.
Die Tarife, die nun als „flexibel“ beworben werden, bedeuten lediglich, dass bei einer Umbuchung die pauschale Gebühr, die sonst für diesen Vorgang erhoben wird, nicht anfällt. Eine eventuelle Tarifdifferenz ist weiterhin aufzuzahlen und wenn der neue Flug günstiger ist gibt es kein Geld zurück. Davon ausgenommen sind erstattbare Flexi-Tarife, die in den Bestimmungen explizit vorsehen, dass keine Aufzahlung anfällt.
Insofern ist die „neue Flexibilität“, die von der Lufthansa Group nun erneut beworben wird, nur sehr beschränkt zutreffend. Lediglich die Pauschalgebühr, sie sonst zusätzlich zur Tarifdifferenz verrechnet wird, ist zumindest bis Ende Dezember 2020 nicht zu entrichten.