Ungarn: Grenzen bleiben bis mindestens 1. März 2021 dicht

Flughafen Budapest (Foto: BUD Airport).
Flughafen Budapest (Foto: BUD Airport).

Ungarn: Grenzen bleiben bis mindestens 1. März 2021 dicht

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Ungarn verlängert die schon seit September 2020 andauernde Abschottung bis mindestens 1. März 2021. Abgesehen von Staatsbürgern und Personen mit Wohnsitz in diesem Land gestaltet sich die Einreise durchaus umständlich.

Zwar gibt es zahlreiche Ausnahmen, jedoch trifft die Grenzpolizei häufig Einzelfallentscheidungen. Am Flughafen Budapest muss ein neues Quarantäne-Formular bei der Kontrolle abgegeben werden. Dieses kann unter diesem Link heruntergeladen werden. Die bloße Durchreise durch Ungarn ist auf speziellen Transitkorridoren möglich.

Sofern man nicht unter eine Ausnahme fällt, die von der Quarantäne befreit ist, muss eine zehntägige Quarantäne angetreten werden. Diese kann verkürzt werden, wenn innerhalb von fünf Tagen im Abstand von 48 Stunden zwei PCR-Tests in ungarischen Laboren vorgenommen werden. Sofern bei der Einreise bereits ein negativer PCR-Befund, der im Schengen-Gebiet, in den USA oder in Kanada ausgestellt wurde, vorgelegt werden kann, wird dieser anerkannt und in Ungarn muss dann nur eine Testung vorgenommen werden. Der Befund muss jedoch und englischer oder ungarischer Sprache abgefasst sein. Eine Liste der in ungarischen Labore, die über eine Zulassung verfügen, ist unter diesem Link bereitgestellt.

Mit Stand 2. Feber 2021 sind folgende Personengruppen von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen, sofern entsprechende Nachweise vorgelegt werden können:

  • Güterverkehr
  • Geschäftsreisende
  • Grenzpendler, maximal 30 Kilometer Radius, maximal 24 Stunden Aufenthalt
  • ungarische, polnische, tschechische und slowakische Staatsangehörige im Reiseverkehr zwischen diesen Ländern
  • Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen
  • Personen, die beim Grenzübertritt glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an COVID-19 erkrankt waren

Die ungarischen Behörden bieten Personen, die unter keine Ausnahme fallen, die Möglichkeit, dass diese eine Sondergenehmigung für die Einreise beantragen können. Diese müssen unter diesem Link in ungarischer oder englischer Sprache bei der Polizei eingereicht werden.

Aus folgenden Gründen kann die Exekutive Ausnahmebewilligungen erteilen:

  • Teilnahme an Gerichts- oder behördlichen Verfahren in Ungarn, die mit einem durch den ungarischen Gerichtshof ausgestellten ungarischen Dokument nachgewiesen werden können
  • Inanspruchnahme einer ärztlichen Versorgung mit einer entsprechenden Bestätigung
  • Studien- und Prüfungspflicht mit einer Bestätigung der Bildungseinrichtung
  • Reise im Personenverkehr zur Arbeitsverrichtung mit einer Bestätigung des Arbeitgebers
  • Teilnahme an Familienfeiern (Eheschließung, Taufe, Beerdigung)
  • Betreuung und Pflege von Familienangehörigen

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