United Airlines zog in einer Nacht-und-Nebel-Aktion der seit 1997 bestehende Frankfurter Crew-Basis den Stecker: Nach einer kurzen Ankündigung seien die Beschäftigten „quasi über Nacht“ zum 1. Oktober fristlos entlassen worden. Jetzt ziehen die Betroffenen gegen den US-Carrier vor Gericht.
Die Belegschaft staunte nicht schlecht, als sie am Morgen des 1. Oktobers ein Schreiben zur Beendigung des Dienstverhältnisses mit sofortiger Wirkung im Postfach vorfand. Unter den Gekündigten finden sich laut einem Bericht von Airliners auch fast 100 Flugbegleiter mit jeweils über 20 Jahren Firmenzugehörigkeit. Sie seien nun der Ansicht, dass die fristlose Entlassung ungültig ist, da diese dem deutschen Arbeitsrecht widerspreche. Dazu trafen sich alle Parteien Ende November vor dem Frankfurter Arbeitsgericht und forcierten eine außergerichtliche Einigung. Doch zu der kam es nie.
Denn United fühlt sich als US-Fluggesellschaft nicht an deutsches Arbeitsrecht gebunden und lehnt deswegen die deutsche Gerichtsbarkeit ab. In Deutschland müssen gewichtige Gründe vorliegen, um eine Entlassung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durchzubringen. Etwa Arbeitsverweigerung, Diebstahl oder Veruntreuung. In den Vereinigten Staaten hingegen würde eine solche Vorgehensweise zur Tagesordnung gehören, gibt die Anwältin der Fluggesellschaft zu verstehen. Die Richterin zeigte sich daraufhin empört über solch einen Kündigungsvorgang. Besonders in Corona-Zeiten sei eine Entlassung ohne jegliches Entgegenkommen fehl am Platz. Es würde genug Alternativen geben. Nichtsdestotrotz wird diese Auseinandersetzung ausverhandelt. Für den 27. Mai, 10. Juni und 17. Juni 2021 seien nun Kammertermine zur Verhandlung der Klagen anberaumt.