Boeing 777 (Foto: InSapphoWeTrust).
Redakteur
Letztes Update
Give a coffee
Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee einladen.
Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.
Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Hinweise wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.
Ihr
Aviation.Direct-Team

United Airlines verklagt Cyber-Versicherer Homesite wegen CrowdStrike-Schäden

Werbung

Die US-amerikanische Fluggesellschaft United Airlines und das Versicherungsunternehmen Homesite Insurance befinden sich in einem juristischen Konflikt vor dem Bundesgericht in Illinois. Gegenstand der Auseinandersetzung sind Versicherungsleistungen in Höhe von fünf Millionen US-Dollar für finanzielle Verluste, die der Fluggesellschaft durch den weltweiten IT-Ausfall des Cybersicherheitsanbieters CrowdStrike am 19. Juli 2024 entstanden sind.

Während United Airlines dem Versicherer Vertragsbruch und Treuwidrigkeit vorwirft, fordert Homesite in einer Feststellungsklage die Feststellung, keinerlei Zahlungen an die Fluggesellschaft leisten zu müssen. Während sieben weitere an einem mehrstufigen Versicherungsprogramm beteiligte Konsortialpartner den Schaden reguliert haben, verweigert Homesite als einziger Risikoträger die Leistungsauszahlung.

Ausmaß der Betriebsunterbrechung und Schadenshöhe bei United Airlines

Der weltweite Ausfall von Computersystemen mit dem Betriebssystem Microsoft Windows am 19. Juli 2024, der durch ein fehlerhaftes Software-Update der Sicherheitsfirma CrowdStrike ausgelöst wurde, traf die zivile Luftfahrt intensiv. Bei United Airlines führte die Beeinträchtigung der IT-Infrastruktur zur Absage von mehr als 1.600 Flügen, was etwa zwölf Prozent des gesamten Flugplans des Unternehmens an diesem Tag entsprach. Mehr als 200.000 Passagiere waren an einem der ausgelasteten Sommerreise-Wochenenden von Flugstreichungen und Verspätungen betroffen.

Die Gesamtsumme der durch den Ausfall verursachten und als abgedeckt geltenden Verluste beziffert die Fluggesellschaft in ihrer am 21. Juli 2026 beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Illinois eingereichten Klageschrift auf über 113,6 Millionen US-Dollar. Darin enthalten sind 20,4 Millionen US-Dollar für Versorgungsleistungen, Hotelunterkünfte, Verpflegungsgutscheine und Fluggastgutschriften. United Airlines verweist darauf, dass diese Ausgaben auf Grundlage rechtlicher Vorgaben des US-Verkehrsministeriums erfolgt sind. Bei einer Nichtbeachtung dieser Regularien hätten dem Unternehmen zivilrechtliche Strafen von bis zu 75.000 US-Dollar pro Einzelverstoß gedroht, was kumuliert eine theoretische Haftungssumme in dreistelliger Millionenhöhe bedeutet hätte.

Struktur des Versicherungsprogramms und Argumentation der Fluggesellschaft

Um Risiken durch schwerwiegende Störungen der Informationstechnik abzusichern, unterhielt United Airlines ein mehrschichtiges Cyber-Versicherungsprogramm mit einem Gesamtdeckungsvolumen von bis zu 200 Millionen US-Dollar. Dieses Programm greift oberhalb eines vom Unternehmen selbst zu tragenden Selbstbehalts von 50 Millionen US-Dollar. Die von Homesite gezeichnete Polizze mit einer Laufzeit vom 1. Juni 2024 bis zum 1. Juni 2025 bildete dabei einen Teil einer Höheren Deckungsschicht und umfasste eine Haftungsgrenze von fünf Millionen US-Dollar oberhalb einer Vorinanspruchnahme von 95 Millionen US-Dollar.

United Airlines bezeichnet die Ablehnungsbegründung von Homesite als unbegründet und vorgeschoben. Der Versicherer habe die an die gestrandeten Passagiere geleisteten Zahlungen fälschlicherweise als freiwillige Kulanzleistungen und nicht als gesetzlich vorgeschriebene Entschädigungen eingeordnet. Die Fluggesellschaft hebt hervor, dass sämtliche anderen sieben Versicherer des Konsortiums – darunter namhafte Akteure der Branche, die auf denselben Vertragsbedingungen aufbauen – die Ansprüche geprüft und ihre jeweiligen Anteile vollständig ausgezahlt haben. Ein Partner auf derselben Versicherungsebene wie Homesite habe seinen identischen Fünf-Millionen-Dollar-Anteil klaglos beglichen.

Die Gegenposition des Versicherers Homesite

Homesite argumentiert in seiner eigenen Eingabe vor Gericht, dass die Ausgaben für Passagierbetreuung operational bedingte Entscheidungen der Fluggesellschaft darstellten, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Versicherers getätigt wurden. Nach Auffassung von Homesite fallen diese Beträge nicht unter die im Vertrag festgelegte Definition von versicherungsfähigen Passagierentschädigungen, da United Airlines keine spezifische gesetzliche Bestimmung benannt habe, die genau diese Form der Kompensation zwingend anordne.

Zusätzlich wirft der Versicherer der Fluggesellschaft vor, eine unzulässige Doppelentschädigung anzustreben. United Airlines habe Regresszahlungen von dritter Seite für die entstandenen Verluste erhalten und versuche nun, diese Einnahmen zur Abdeckung des eigenen Selbstbehalts von 50 Millionen US-Dollar zu verwenden. Nach den Versicherungsbedingungen müssten solche Erstattungen Dritter jedoch den von United geltend gemachten Gesamtverlust mindern, anstatt den Selbstbehalt anzurechnen. Darüber hinaus bestreitet Homesite die Berechnung der Folgeschäden durch Ausfälle nachgelagerter Flugstrecken und vertritt die Ansicht, dass nach Anwendung aller Abzüge und Ausschluss ungedeckter Schadenspositionen keine Zahlungsverpflichtung besteht.

Vorgeschichte und anstehender Verfahrensverlauf

Vor dem Gang an das Bundesgericht unternahmen die beiden Parteien im April 2026 den Versuch einer aussergerichtlichen Einigung im Rahmen einer unverbindlichen Mediation. Diese Verhandlungen blieben ohne Ergebnis. Das Gericht in Chicago hat für den 10. September 2026 eine erste telefonische Statusanhörung angesetzt, um das weitere verfahrensrechtliche Vorgehen festzulegen.

Der Fall wird in der Luftfahrt- und Versicherungsbranche aufmerksam beobachtet, da er grundlegende Fragen zur Abgrenzung von behördlich eingeforderten Passagierrechten und versicherungsrechtlichen Entschädigungsklauseln bei großflächigen IT-Ausfällen berührt. Während Fluggesellschaften bei Systemausfällen unter hohem regulatorischem Druck stehen, die Betreuung der Passagiere aufrechtzuerhalten, prüfen Cyber-Versicherer die Schadensmeldungen im Detail auf ihre vertragliche Abdeckung.

Werbung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Werbung