Eine langjährige Flugbegleiterin der US-amerikanischen Fluggesellschaft United Airlines stand kürzlich in London vor Gericht, nachdem sie während eines Interkontinentalfluges von San Francisco nach London-Heathrow im Dienst Alkohol konsumiert hatte. Wie Medien berichteten, hatte die 56-jährige Amerikanerin mehrere kleine Fläschchen Wodka heimlich getrunken. Ein Test ergab nach der Landung, dass ihr Blutalkoholwert den in Großbritannien für Luftfahrtpersonal zulässigen Grenzwert um das Zehnfache überschritten hatte.
Nach der Ankunft in London-Heathrow musste die Flugbegleiterin aufgrund ihres Zustands von Sanitätern behandelt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht werden. In Großbritannien stellt das Ausüben einer luftfahrtbezogenen Tätigkeit unter Alkoholeinfluss ein schwerwiegendes Vergehen dar, das mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann.
Vor Gericht gab der Verteidiger der Frau an, seine Mandantin habe sich vor dem Flug isoliert gefühlt und mit der Bewältigung eines Trauerfalls zu kämpfen gehabt. Sie habe den Alkohol getrunken, um sich selbst zu beruhigen. Der Anwalt versicherte, dass die langjährige Mitarbeiterin, die seit 26 Jahren für United Airlines tätig war, ihr Verhalten zutiefst bereue.
Das Gericht sah von einer Haftstrafe ab und verhängte stattdessen eine Geldstrafe, da der Flug durch das Verhalten der Flugbegleiterin nicht gestört wurde und keine unmittelbare Gefahr für die Passagiere entstanden war. Dieser Umstand wurde bei der Urteilsfindung berücksichtigt.
Solche Vorfälle unterstreichen die strikten Richtlinien im internationalen Luftverkehr hinsichtlich des Alkoholkonsums von Personal im Dienst, die die Einhaltung eines Blutalkoholspiegels von höchstens 0,2 Promille oder weniger fordern. Unmittelbar nach dem Vorfall reichte die betroffene Mitarbeiterin Berichten zufolge ihre Kündigung bei United Airlines ein.