In Österreich drohen vielen Nutzern von E-Scootern strafrechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen, da zahlreiche im Handel angebotene Modelle die gesetzlichen Vorgaben für den öffentlichen Straßenverkehr überschreiten.
Nach Paragraf 2 der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten E-Scooter rechtlich als Fahrräder, sofern ihre Bauartgeschwindigkeit 25 km/h und ihre Motorleistung 600 Watt nicht übersteigen. Wie der Mobilitätsclub ÖAMTC betont, führt insbesondere die gesetzliche Fixierung auf eine absolute Höchstleistung von maximal 600 Watt zu Rechtsunsicherheiten bei Konsumenten. In der Praxis überschreiten viele im Handel erhältliche Elektro-Tretroller diesen Spitzenwert beim Anfahren oder an Steigungen kurzfristig, obwohl ihre Nenndauerleistung deutlich niedriger liegt.
Ein aktueller E-Scooter-Test des ÖAMTC und seiner europäischen Partnerorganisationen verdeutlicht das Ausmaß des Problems. Sämtliche zehn überprüften Testmodelle wiesen herstellerseitig eine Spitzenleistung von über 600 Watt auf – in mehreren Fällen sogar von mehr als 1.000 Watt. Damit sind diese Modelle nach derzeitiger Gesetzeslage für die Nutzung auf öffentlichen Straßen in Österreich nicht zugelassen. Ursache für die Diskrepanz zwischen Angebot und nationaler Rechtslage sind uneinheitliche Regelungen innerhalb Europas. Während in Deutschland gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) die Nenndauerleistung von 500 Watt maßgeblich ist und kurzzeitige Spitzenleistungen unberücksichtigt bleiben, deckelt der österreichische Gesetzgeber die Leistungsabgabe zu jedem Zeitpunkt.
Der ÖAMTC fordert vor diesem Hintergrund die Anberaumung eines runden Tisches unter Einbindung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), des Handels sowie von Konsumentenschutzorganisationen. Ziel sei eine Anpassung der Vorschriften an internationale Standards, etwa durch eine Orientierung an der Nenndauerleistung, ohne dabei das Geschwindigkeitslimit von 25 km/h aufzuweichen. Das Risiko für Verbraucher ist beträchtlich: Wer mit einem nicht konformen E-Scooter im öffentlichen Raum fährt, riskiert Verwaltungsstrafen sowie im Falle eines Unfalls den Verlust des Versicherungsschutzes und Regressforderungen der Haftpflichtversicherung.
Experten für Verkehrsrecht sehen in der derzeitigen Regelung eine Verzerrung des Binnenmarktes und ein Hindernis für die grenzüberschreitende Nutzung von Kleinstfahrzeugen. Da in Österreich keine Kennzeichen- oder Zulassungspflicht für E-Scooter besteht, ist das Ausmaß der im Umlauf befindlichen, potenziell nicht regelkonformen Fahrzeuge nicht statistisch erfasst. Eine Harmonisierung der technischen Leistungsparameter auf europäischer Ebene könnte Rechtssicherheit für Käufer schaffen und Rechtsrisiken beim Kauf handelsüblicher Modelle minimieren.