Am Flughafen Larnaka auf Zypern hat ein Vorfall beim Boarding eines Fluges nach Tel Aviv-Ben Gurion behördliche Ermittlungen ausgelöst. Am Abend des 5. Oktober 2026 gelangte eine georgische Staatsangehörige an Bord eines Verkehrsflugzeugs, ohne auf der offiziellen Passagierliste des Fluges geführt zu werden.
Die Frau, die den Behörden zufolge in Israel als unerwünschte Person (Persona non grata) eingestuft wird, konnte die Kabine vor dem Start betreten, obwohl sie die finale Kontrolle am Gate umgangen haben soll. Die Besatzung entdeckte die unberechtigte Person bei einer manuellen Nachzählung der Passagiere, woraufhin die Festnahme und Entfernung durch die örtlichen Sicherheitskräfte veranlasst wurden. Die zypriotische Zivilluftfahrtbehörde hat eine umfassende Überprüfung der Abläufe eingeleitet.
Ablauf der Personenkontrollen und Lücken beim Einstiegsprozess
Nach den bisherigen Ermittlungen der zypriotischen Polizei verlief die erste Phase des Abfertigungsprozesses regulär. Die Frau befand sich im Besitz eines gültigen Flugtickets und absolvierte sowohl den Check-in als auch die Luftsicherheitskontrolle sowie die Passkontrolle der Grenzpolizei ohne Beanstandung. Gegen ihre Person lagen auf Zypern keine rechtlichen Handhaben oder Haftbefehle vor.
Der entscheidende Kontrollverlust ereignete sich im Zuständigkeitsbereich der Fluggesellschaft und ihres Abfertigungsdienstleisters am Gate. Während des Einstiegsvorgangs gelang es der Frau nach ersten Erkenntnissen, die finale Bordkartenkontrolle gezielt zu umgehen und sich unter die einsteigenden Fluggäste zu mischen. Flugdaten des Portals Flightradar24 deuten darauf hin, dass es sich bei der betroffenen Maschine um einen Airbus A320 der Fluggesellschaft TUS Airways mit dem Luftfahrzeugkennzeichen 5B-DDN handelte, der den Flug U8-108 nach Tel Aviv durchführen sollte.
Aufdeckung durch die Kabinenbesatzung und behördliche Maßnahmen
Erst im Flugzeuginnenraum wurde das Fehlen einer formalen Erfassung sichtbar. Im Rahmen der standardmäßigen Personenzählung vor dem Schließen der Flugzeugtüren stellte das Kabinenpersonal eine Abweichung zwischen den physisch anwesenden Personen und dem Abfertigungsmanifest fest. Der Abgleich der Dokumente führte zur Identifizierung der georgischen Staatsbürgerin.
Nach der Meldung an die Flughafenleitstelle rückten Einsatzkräfte der Polizei an und führten die Frau aus dem Flugzeug. In Israel gilt für die Betroffene ein Einreiseverbot. Eine Beförderung hätte für die Fluggesellschaft bei der Ankunft in Tel Aviv erhebliche rechtliche Konsequenzen sowie Rückbeförderungsverpflichtungen nach sich gezogen. Da die Frau die regulären Luftsicherheitskontrollen absolviert hatte, lag nach Einschätzung der Behörden keine unmittelbare Bedrohung durch verbotene Gegenstände vor. Dennoch offenbart der Vorfall Schwachstellen bei den Kontrollen vor dem Betreten von Luftfahrzeugen.
Sicherheitsrelevante Bewertung und Prüfungen durch die Zivilluftfahrtbehörde
Der Vorfall rückt die Einhaltung der internationalen Luftsicherheitsstandards an den Außengrenzen der Europäischen Union in den Fokus. Gemäß den Richtlinien der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) bildet der finale Abgleich der Bordkarte am Gate die Barriere, um sicherzustellen, dass ausschließlich erfasste Personen Zugang zum Flugzeug erhalten.
Die Zivilluftfahrtbehörde Zyperns überprüft nun die Videoaufzeichnungen der Gate-Bereiche sowie die Protokolle des Bodenpersonals. Ziel der Untersuchungen ist die Klärung der Frage, wie die Passagierin die Absperrungen am Boarding-Counter unbemerkt passieren konnte und welche organisatorischen oder personellen Versäumnisse vorliegen. Auch die Fluggesellschaft sowie der zuständige Ground-Handling-Dienstleister müssen detaillierte Stellungnahmen einreichen. Der Vorfall unterstreicht die Notwendigkeit manueller Gegenkontrollen durch die Besatzungen, um Fehler im bodenseitigen Abfertigungsprozess abzufangen.