Die französische Untersuchungsbehörde für Luftfahrtsicherheit, das Bureau d’Enquêtes et d’Analyses pour la Sécurité de l’Aviation Civile, hat am 21. September 2026 neue Erkenntnisse zu einem schweren Zwischenfall am Flughafen Nizza Côte d’Azur veröffentlicht. Am 21. September 2025 gegen 21:30 Uhr befand sich ein Airbus A320-200 der tunesischen Fluggesellschaft Nouvelair im Landeanflug auf die Landebahn 04L.
Trotz der vom Fluglotsen erteilten und von der Besatzung bestätigten Freigabe für die Piste 04L steuerte die Maschine stattdessen die parallele Landebahn 04R an. Auf dieser befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits ein Airbus A320-200 der Fluggesellschaft Easyjet, der auf der Mittellinie gestoppt hatte und auf die Startfreigabe wartete. Die Radar- und Höhendaten belegen, dass die Maschine von Nouvelair in unmittelbarer Nähe über das stehende Flugzeug hinwegflog, bevor das Durchstartmanöver eingeleitet wurde. Die Ermittlungsbehörde untersucht seither intensiv die Faktoren, die zu dieser gefährlichen Pistenverwechslung geführt haben.
Sicherheitskritischer Mindestabstand im Endanflug
Die im vorläufigen Bericht vom Oktober 2025 dokumentierten Flugschreiberdaten verdeutlichen die Schärfe des Vorfalls. Die angezeigte Funkhöhe des Nouvelair-Airbus sank innerhalb einer Sekunde von 39 Fuß auf lediglich 10 Fuß ab, was einer Höhe von etwa drei Metern entspricht. Im darauffolgenden Moment stieg der Wert wieder auf 24 Fuß an, da die Piloten Schub gaben und das Durchstarten einleiteten. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Flugzeug direkt über der auf der Startbahn stehenden Easyjet-Maschine.
Die Ermittler konzentrierten sich in den ersten Monaten der Untersuchung auf die Auswertung der Flugdatenaufzeichner, der Radardaten der Flugsicherung sowie des Funkverkehrs zwischen dem Tower und den Cockpitbesatzungen. Zudem wurden ausführliche Befragungen der beteiligten Piloten sowie der zuständigen Fluglotsen durchgeführt. Ein wesentlicher Schwerpunkt lag dabei auf der Überprüfung der bestehenden Verfahren, den Schulungsstandards der Besatzungen sowie den vorherrschenden Wetter- und Sichtverhältnissen in der betreffenden Nacht.
Untersuchung der Landebahnbeleuchtung und Nachstellung im Flugversuch
Ein zentraler Analysepunkt betrifft die visuellen Bedingungen am Flughafen Nizza, insbesondere die Wahrnehmung der Befeuerung der Landebahnen 04L und 04R bei Nacht. Um die optische Wirkung der Pistenbeleuchtung aus Sicht des Cockpits objektiv zu bewerten, veranlasste die Untersuchungsbehörde im Januar 2026 einen Testflug unter realistischen Bedingungen. Dieser Versuchsflug wurde in Abstimmung mit den französischen Navigationsdiensten, dem Flughafenbetreiber von Nizza sowie der Fluggesellschaft Easyjet durchgeführt, die ein Flugzeug samt Besatzung zur Verfügung stellte. Unterstützung leistete zudem die Luftfahrteinheit der Gendarmerie aus Hyères.
Ergänzend analysierte der Service Technique de l’Aviation Civile die technischen Parameter der Pistenbefeuerung und deren optische Auswirkung auf anfliegende Flugzeuge. In diesem Zusammenhang überprüften die Ermittler auch die europäischen Regularien für Flugplatzbeleuchtungen, die Prüfverfahren am Boden und in der Luft sowie historische Fälle von Pistenverwechslungen am Standort Nizza.
Systemische Schwachstellen und vorläufige Optimierungsfelder
Auf Basis der bisher gesammelten Daten identifizierte die Behörde mehrere Bereiche, in denen Anpassungen und Verbesserungen zur Erhöhung der Flugsicherheit erforderlich sein könnten. Dazu zählt die Vermittlung spezifischer örtlicher Besonderheiten von Verkehrsflughäfen in den Schulungen der Flugbesatzungen. Die Komplexität des Anflugs auf Nizza erfordert von den Besatzungen eine präzise Zuordnung der visuellen Referenzen.
Ein weiterer Punkt betrifft die gesetzlichen Vorgaben für die Flugplatzbefeuerung sowie die Methodik zu deren regelmäßiger Überprüfung. Darüber hinaus bewerten die Ermittler den Einsatz und die Konfiguration des Bodenradar- und Überwachungssystems Advanced Surface Movement Guidance and Control System sowie die internen Prozesse der französischen Flugsicherung Direction des Services de la Navigation Aérienne bei der Behandlung von Sicherheitsvorfällen.
Fortführung der Ermittlungen und Sicherheitsempfehlungen
Die Untersuchung der französische Behörde ist mit dem Zwischenbericht vom 21. September 2026 nicht abgeschlossen. Die Arbeiten werden fortgesetzt, um die gesammelten Fakten weiter zu konsolidieren und die genauen Ursachen sowie beitragenden Faktoren des Beinahe-Zusammenstoßes zu bestimmen. Falls sich im weiteren Verlauf konkreter Handlungsbedarf ergibt, wird die Behörde Sicherheitsempfehlungen an die Regulierungsbehörden, den Flughafenbetreiber und die Fluggesellschaften richten, um ähnliche Vorfälle in der Zivilluftfahrt künftig zu verhindern.