Gepäck-Tag von Eurowings (Foto: Robert Spohr).
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Unübersichtliche Tarife beim Handgepäck: Verbraucherschützer gehen rechtlich gegen Fluggesellschaften vor

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Zur Hauptreisezeit im Sommer sorgen unübersichtliche Gepäckbestimmungen bei Fluggesellschaften weiterhin für Kritik von Verbraucherschützern. Wie Ramona Pop, die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, hervorhob, sehen sich Reisende beim Buchen mit uneinheitlichen Vorgaben hinsichtlich Abmessungen, Gewicht und Zusatzkosten für Kabinengepäck konfrontiert.

Während das EU-Recht grundsätzlich festlegt, dass Fluggesellschaften angemessenes Handgepäck kostenlos befördern müssen, legen die Fluggesellschaften diesen Passus sehr unterschiedlich aus. In vielen Fällen ist im Basistarif lediglich ein kleines persönliches Gepäckstück enthalten, das unter den Vordersitz passt, während für einen gewöhnlichen Rollkoffer Zusatzgebühren anfallen.

Um eine verbindliche Klärung herbeizuführen, was juristisch unter dem Begriff des angemessenen Handgepäcks zu verstehen ist, haben die Verbraucherzentralen im Rahmen einer europaweit koordinierten Aktion Klagen gegen mehrere Fluggesellschaften eingereicht. Ziel der juristischen Schritte ist eine höchstrichterliche Entscheidung zur Kostenfreiheit üblicher Handgepäckstücke. Die Praxis, Zusatzgebühren für Handgepäck im Nachhinein oder direkt am Flughafen-Gate zu erheben, führt bei Passagieren regelmäßig zu Frust und unerwarteten Mehrkosten. Unabhängige Beobachter weisen darauf hin, dass die Aufspaltung des Flugpreises in Einzelkomponenten, das sogenannte Unbundling, vor allem von Billigfluggesellschaften genutzt wird, um in Suchmaschinen niedrige Grundpreise anzuzeigen.

Eine grundlegende Transparenzinitiative auf politischer Ebene wurde von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Zuge der Überarbeitung der EU-Fluggastrechte beschlossen. Die Neuregelungen, die voraussichtlich ab Mitte 2027 greifen sollen, verpflichten Anbieter dazu, bei Online-Suchanfragen standardmäßig den Endpreis inklusive Handgepäck auszuweisen. Dennoch bleibt es den Fluggesellschaften auch künftig gestattet, gestaffelte Tarife anzubieten, bei denen für größere Handgepäckstücke Aufpreise verlangt werden können. Damit wird die Preisvergleichbarkeit zwar verbessert, die fundamentale Debatte um gebührenfreies Kabinengepäck ist damit aber nicht beendet.

Fachleute raten Passagieren bis auf Weiteres, die Abmessungen und Gewichtsgrenzen der jeweiligen Fluggesellschaft vor Reiseantritt genau zu überprüfen. Die Kontrollen an den Abflug-Gates wurden bei vielen Fluglinien verschärft, da die Kofferablagen in den Kabinen bei voll ausgebuchten Maschinen physikalisch an Grenzen stoßen. Wer die Vorgaben der gebuchten Fluglinie überschreitet, muss am Schalter oder Gate mit Nachzahlungen rechnen, die oft deutlich über den online angegebenen Zubuchpreisen liegen.

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