Beispielsweise in Socken versteckte der Schmuggler die Tiere (Foto: BMF/Zoll).
Redakteur
Letztes Update
Give a coffee
Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee einladen.
Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.
Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Hinweise wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.
Ihr
Aviation.Direct-Team

Urlaubsandenken können zu hohen Strafen führen: ÖAMTC warnt vor verbotenen Souvenirs

Werbung

Was als harmloses Souvenir aus dem Urlaub beginnt, kann bei der Heimreise schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Der ÖAMTC warnt Reisende eindringlich davor, nicht alles, was im Urlaubsland erhältlich ist, auch nach Hause mitzunehmen. Umgekehrt gibt es auch Gegenstände, die in Österreich legal sind, aber im Ausland verboten sein können und daher nicht im Reisegepäck mitgeführt werden sollten. Dagmar Redel, Reiseexpertin beim ÖAMTC, rät dazu, sich bereits vor Reiseantritt umfassend über geltende Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen zu informieren, da sonst hohe Strafen drohen können. Zudem empfiehlt sie, wichtige Medikamente im Handgepäck zu transportieren und ein ärztliches Attest mitzuführen, um Schwierigkeiten bei der Einreise zu vermeiden.

In vielen populären Urlaubsländern gelten strenge Regeln für die Mitnahme von Naturmaterialien. In Kroatien ist die Ausfuhr geschützter Muschelarten und Meeresschnecken illegal und kann mit hohen Strafen geahndet werden. Auch unverarbeiteter Trüffel darf nur mit entsprechender Genehmigung ausgeführt werden. An italienischen Stränden ist es gemäß dem dortigen Schifffahrtsgesetz verboten, Sand und Muscheln mitzunehmen; auf Sardinien beispielsweise können Strafen bis zu 3.000 Euro fällig werden. In Griechenland ist die Mitnahme von Ausgrabungsfunden und selbst gesammelten Steinen von archäologischen Stätten ohne Erlaubnis untersagt.

Auch in Frankreich und Spanien existieren Gesetze zum Schutz der Küsten und Natur, welche die Mitnahme von Sand, Muscheln, Steinen, (Vulkan-)Steinen und Fossilien untersagen. Insbesondere in Frankreich können die Strafen für die unzulässige Mitnahme geschützter Pflanzen bis zu 150.000 Euro betragen. Auf der kanarischen Insel Fuerteventura gibt es gezielte Informationskampagnen und strenge Kontrollen am Flughafen, um die Ausfuhr der dort einzigartigen „Popcorn“-Algenfossilien zu verhindern. Grundsätzlich gilt: Der Kauf und die illegale Einfuhr von Souvenirs, die vom Aussterben bedrohte Tier- oder Pflanzenarten enthalten, können in Österreich mit Strafen von bis zu 80.000 Euro oder Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Darüber hinaus gibt es kuriose und oft unerwartete Einfuhrbeschränkungen, die Reisende beachten sollten. So sind beispielsweise E-Zigaretten in Australien und Vietnam verboten, während Hanfprodukte wie CBD-Tropfen in vielen Ländern Südamerikas und Afrikas illegal sind. In Singapur herrscht ein striktes Kaugummiverbot. Weniger bekannt, aber ebenso verboten, ist die Einfuhr bestimmter Sonnencremes auf Hawaii, einigen Karibikinseln und in Australien. In Kenia dürfen keine Plastiksäcke eingeführt werden, und selbst beliebte Mitbringsel wie Überraschungseier sind in den USA strikt untersagt. Die Reiseexpertin Dagmar Redel betont daher die Wichtigkeit einer umfassenden Vorabinformation, um unliebsame Überraschungen bei der Heimreise zu vermeiden.

Werbung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Werbung