
Urlaubsandenken können zu hohen Strafen führen: ÖAMTC warnt vor verbotenen Souvenirs
Was als harmloses Souvenir aus dem Urlaub beginnt, kann bei der Heimreise schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Der ÖAMTC warnt Reisende eindringlich davor, nicht alles, was im Urlaubsland erhältlich ist, auch nach Hause mitzunehmen. Umgekehrt gibt es auch Gegenstände, die in Österreich legal sind, aber im Ausland verboten sein können und daher nicht im Reisegepäck mitgeführt werden sollten. Dagmar Redel, Reiseexpertin beim ÖAMTC, rät dazu, sich bereits vor Reiseantritt umfassend über geltende Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen zu informieren, da sonst hohe Strafen drohen können. Zudem empfiehlt sie, wichtige Medikamente im Handgepäck zu transportieren und ein ärztliches Attest mitzuführen, um Schwierigkeiten bei der Einreise zu vermeiden. In vielen populären Urlaubsländern gelten strenge Regeln für die Mitnahme von Naturmaterialien. In Kroatien ist die Ausfuhr geschützter Muschelarten und Meeresschnecken illegal und kann mit hohen Strafen geahndet werden. Auch unverarbeiteter Trüffel darf nur mit entsprechender Genehmigung ausgeführt werden. An italienischen Stränden ist es gemäß dem dortigen Schifffahrtsgesetz verboten, Sand und Muscheln mitzunehmen; auf Sardinien beispielsweise können Strafen bis zu 3.000 Euro fällig werden. In Griechenland ist die Mitnahme von Ausgrabungsfunden und selbst gesammelten Steinen von archäologischen Stätten ohne Erlaubnis untersagt. Auch in Frankreich und Spanien existieren Gesetze zum Schutz der Küsten und Natur, welche die Mitnahme von Sand, Muscheln, Steinen, (Vulkan-)Steinen und Fossilien untersagen. Insbesondere in Frankreich können die Strafen für die unzulässige Mitnahme geschützter Pflanzen bis zu 150.000 Euro betragen. Auf der kanarischen Insel Fuerteventura gibt es gezielte Informationskampagnen und strenge Kontrollen am Flughafen, um die Ausfuhr der dort einzigartigen „Popcorn“-Algenfossilien zu verhindern. Grundsätzlich gilt:








