Eine Analyse der Arbeiterkammer (AK) von 252 Reisebeschwerden zeigt, dass viele Reisende im Sommer 2024 mit Problemen wie stornierten Flügen, mangelhaften Unterkünften oder Flugverspätungen konfrontiert waren.
Die AK rät betroffenen Urlaubern, ihre Ansprüche nach der Rückkehr konsequent geltend zu machen und sich nicht mit Gutscheinen abspeisen zu lassen. Ansprüche bei Pauschalreisen sollten direkt an den Reiseveranstalter gerichtet werden, während Fluggastrechte bei der jeweiligen Airline einzufordern sind. Dokumentation von Mängeln vor Ort sowie eine direkte Buchung beim Anbieter können zukünftige Probleme vermeiden.