Insbesondere die Billigfluggesellschaften Ryanair, Easyjet und Wizzair zieren sich davor die Steuern und Gebühren genau aufzuschlüsseln. Das hat seinen sehr guten Grund, denn diese sind erstattbar und fliegt der Kunde nicht, will aber die Taxen zurück haben, so wimmelt man mit der Begründung, dass man ja gar keine bezahlt habe ab. Das Kammergericht Berlin untersagte Easyjet nun diese Praxis.
Die Verbraucherzentrale zog vor Gericht und bekam bereits in erster Instanz recht. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil nun. Easyjet argumentierte vereinfacht gesagt damit, dass das Ausweisen des Endpreises ausreichend wäre. Das sahen die Richter anders. Das Urteil kann unter diesem Link nachgelesen werden.