Urteil im MH17-Prozess: Lebenslange Haft in Abwesenheit

Ein Wrackteil von MH17 wird von Unfallermittlern angesehen (Foto: Dutch Ministry of Defence).
Ein Wrackteil von MH17 wird von Unfallermittlern angesehen (Foto: Dutch Ministry of Defence).

Urteil im MH17-Prozess: Lebenslange Haft in Abwesenheit

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Ein niederländisches Gericht hat mehr als acht Jahre nach dem Abschuss von Malaysia-Airlines-Flug MH17 drei angeklagte Personen zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Die Entscheidung des Strafgerichts hat aber einen Haken: Verhandelt wurde in Abwesenheit der Angeklagten, denn man weiß nicht wo diese sich momentan aufhalten.

Es ist auch vollkommen ungewiss, ob die in den Niederlanden zu lebenslangen Haftstrafen verurteilten Personen jemals ins Gefängnis müssen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Russland Amtshilfe leistet oder gar ausliefern wird, ist sehr niedrig. Daher hat das am Donnerstag verkündete Urteil vorerst eher symbolischen Charakter. Der vierte Angeklagte wurde – ebenfalls in Abwesenheit – freigesprochen.

Am 17. Juli 2014 wurde Flug MH17 über der Ostukraine abgeschossen. Dadurch sind etwa 298 Personen ums Leben gekommen. Da sich überdurchschnittlich viele niederländische Staatsbürger an Bord befunden haben und die Maschine in Amsterdam-Schiphol gestartet ist, hat die Justiz der Niederlande die Strafverfolgung übernommen.

Drei von vier Angeklagten haben den Prozess ignoriert

Das Gericht hat entschieden, dass die russischen Staatsbürger Igor Girkin und Sergej Dubinski sowie der Ukrainer die Schuld für den Abschuss tragen. Hingegen wurde der Russe Oleg Pulatow freigesprochen. Wie bereits erwähnt: Die vier Angeklagten haben zu keinem Zeitpunkt persönlich am seit März 2020 laufenden Verfahren teilgenommen. Pulatow hat sich wenigstens durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, jedoch haben die drei anderen Personen das Verfahren komplett ignoriert.

Zum Zeitpunkt des Abschusses hatten die Angeklagten hohe Positionen bei den prorussischen Separatisten in der Osukraine. Der ehemalige Geheimdienstoffizier Girkin fungierte als Kommandant im Donbass. Seine „rechte Hand“, Dubinski war vormals Offizier bei der Armee der Russischen Föderation. Chartschenko soll sich den Separatisten angeschlossen haben und eine Einheit kommandiert haben.

Das Gericht hält es für erwiesen, dass die vier Angeklagten maßgeblich daran beteiligt waren, dass das für den Abschuss verwendete Buk-Raketensystem von Russland in die Ostukraine gebracht wurde. Auch ist man der Ansicht, dass das Gebiet zu diesem Zeitpunkt defacto unter der Kontrolle Russlands gestanden hat. Ermittlungen hätten ergeben, dass es sich um Eigentum der Armee der Russischen Föderation gehandelt habe. Nach dem Abschuss von MH17 wurde es wieder zurück nach Russland gebracht.

Kreml streitet jegliche Verantwortung ab

Nicht geklärt ist aber wer tatsächlich den Abschussknopf gedrückt hat. Es konnte den vier Angeklagten nicht nachgewiesen werden, dass diese die Rakete eigenhändig abgefeuert haben. Allerdings ist das Gericht zum Schluss gekommen, dass die Angeklagten in Kauf genommen haben, dass auch ein Passagierflugzeug abgeschossen werden könnte. Regelrecht gefeiert wurde die Tat damals. Beispielsweise posierten Rebellen mit Teilen des Wracks.

Der Kreml hat die Unfallermittlungen, die der Russischen Föderation eine erhebliche Mitschuld am Abschuss zuschreiben, nie anerkannt. Man dementiert jegliche Verantwortung und behauptet, dass die Ukraine schuld sein soll. Internationale Ermittlungen sowie das in den Niederlanden geführte Gerichtsverfahren können die Darstellung Moskaus so ganz und gar nicht stützen.

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