Urteil: Laudamotion hat einen Betriebsrat

Lauda-Zentrale in Schwechat (Foto: Jan Gruber).
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Urteil: Laudamotion hat einen Betriebsrat

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Das fliegende Personal der Lauda-Basis Wien hat einen Betriebsrat, denn die Wahl ist gültig. Dies urteilte das Landesgericht Korneuburg. Die von der Geschäftsleitung eingebrachte Anfechtung der Betriebsratswahl wurde abgewiesen. Auch der Antrag, dass die Wahl ungültig ist, wurde abgeschmettert. Die Laudamotion GmbH bleibt nun auch auf den Kosten des Verfahrens, inklusive der Anwaltskosten des Betriebsrats, sitzen. Gegen das Urteil kann die Geschäftsführung allerdings noch ein Rechtsmittel einlegen.

Am 9. Oktober 2019 wählte das fliegende Personal der Laudamotion GmbH einen neuen Betriebsrat. Der zuvor amtierende war zurückgetreten. Bereits unmittelbar vor der Wahl behauptete das Komitee, dass die Geschäftsleitung notwendige Listen nicht zur Verfügung stellen würde. Daher identifizierte man die Wahlberechtigten über ihre Dienstausweise, auf denen das Eintrittsdatum ersichtlich ist. Die Lauda-Geschäftsleitung anerkannte den neuen Betriebsrat nicht und brachte eine gerichtliche Anfechtung vor dem Landesgericht Korneuburg, das als Arbeits- und Sozialgericht fungiert, ein. Zwischenzeitlich kündigte man mit Ausnahme eines Mitarbeiters sämtliche Betriebsräte und missachtete den gesetzlichen Kündigungsschutz, kritisierte die Gewerkschaft Vida wiederholt.

Das nunmehrige Urteil weist das Begehren der Laudamotion-Geschäftsführung vollständig ab und verdonnert das Unternehmen auch zur Bezahlung sämtlicher Kosten, die aufgrund des Verfahrens entstanden sind. Bedingt durch die Corona-Pandemie zog sich das Verfahren in erster Instanz mehr als ein Jahr hin. Theoretisch kann noch ein Rechtsmittel eingelegt werden, jedoch schaffte die Ryanair Group bereits auf eine andere Art und Weise Fakten: Die Laudamotion GmbH stellt mit Ende des Monats den Flugbetrieb ein und künftig übernimmt deren Dienstleistungen die Lauda Europe Ltd mit Sitz in Malta. Das neue Unternehmen hat keinen Betriebsrat und es ist anzunehmen, dass die Geschäftsleitung alles tun wird, um zu verhindern, dass die Wiener Basis eine Arbeitnehmervertretung wählt.

Sollte das Urteil des Landesgericht Korneuburg, das Aviation Direct vorliegt und den Parteien am 14. Oktober 2020 zugestellt wurde, rechtskräftig werden oder aber die nächste Instanz dieses bestätigen, so könnten der Laudamotion GmbH heftige Konsequenzen blühen. Sämtliche Kündigungen, für die die Zustimmung des Betriebsrats notwendig gewesen wäre, würden dann nichtig werden, da man diese in den allermeisten Fällen nicht eingeholt hat. Die Rauswürfe der Betriebsräte, inklusive der Vorsitzenden Kerstin Hager, sind dann ebenfalls nicht. Das Arbeitsrecht sieht allerdings vor, dass jeder Arbeitnehmer separat vors Arbeitsgericht ziehen muss. Inwiefern das Urteil Auswirkungen auf die Schließungspläne hat, ist unklar.

Absurderweise wurde erst dieser Tage mit der OE-LMT ein Airbus A320 auf das AOC der Laudamotion GmbH, die mit Ende des Monats geschlossen werden soll, registriert. Die Maschine ist gebraucht und trägt die Livery von Lauda. Das Flugzeug wurde nicht nach Wien, sondern Luqa (Malta) überstellt, wo der Laudamotion.com-Schriftzug entfernt wird und der A320 ins maltesische Register umgemeldet wird. Wozu man das Flugzeug überhaupt noch übernommen hat, noch dazu zunächst auf Laudamotion GmbH registriert hat und die Internet-URL angebracht hat, um dann dies wieder zu entfernen und in Malta zu registieren, ist unklar. Was Lauda Europe konkret mit der künftigen 9H-LMT machen wird, ist ebenfalls nicht schlüssig, denn die Basis Stuttgart ist geschlossen, Düsseldorf folgt am 19. Oktober 2020 und in Wien wird ebenfalls mit Kürzungen gedroht. Palma de Mallorca ist die kleinste Station der Ryanair-Tochter.

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