
Urteil: Laudamotion hat einen Betriebsrat
Das fliegende Personal der Lauda-Basis Wien hat einen Betriebsrat, denn die Wahl ist gültig. Dies urteilte das Landesgericht Korneuburg. Die von der Geschäftsleitung eingebrachte Anfechtung der Betriebsratswahl wurde abgewiesen. Auch der Antrag, dass die Wahl ungültig ist, wurde abgeschmettert. Die Laudamotion GmbH bleibt nun auch auf den Kosten des Verfahrens, inklusive der Anwaltskosten des Betriebsrats, sitzen. Gegen das Urteil kann die Geschäftsführung allerdings noch ein Rechtsmittel einlegen. Am 9. Oktober 2019 wählte das fliegende Personal der Laudamotion GmbH einen neuen Betriebsrat. Der zuvor amtierende war zurückgetreten. Bereits unmittelbar vor der Wahl behauptete das Komitee, dass die Geschäftsleitung notwendige Listen nicht zur Verfügung stellen würde. Daher identifizierte man die Wahlberechtigten über ihre Dienstausweise, auf denen das Eintrittsdatum ersichtlich ist. Die Lauda-Geschäftsleitung anerkannte den neuen Betriebsrat nicht und brachte eine gerichtliche Anfechtung vor dem Landesgericht Korneuburg, das als Arbeits- und Sozialgericht fungiert, ein. Zwischenzeitlich kündigte man mit Ausnahme eines Mitarbeiters sämtliche Betriebsräte und missachtete den gesetzlichen Kündigungsschutz, kritisierte die Gewerkschaft Vida wiederholt. Das nunmehrige Urteil weist das Begehren der Laudamotion-Geschäftsführung vollständig ab und verdonnert das Unternehmen auch zur Bezahlung sämtlicher Kosten, die aufgrund des Verfahrens entstanden sind. Bedingt durch die Corona-Pandemie zog sich das Verfahren in erster Instanz mehr als ein Jahr hin. Theoretisch kann noch ein Rechtsmittel eingelegt werden, jedoch schaffte die Ryanair Group bereits auf eine andere Art und Weise Fakten: Die Laudamotion GmbH stellt mit Ende des Monats den Flugbetrieb ein und künftig übernimmt deren Dienstleistungen die Lauda Europe Ltd mit Sitz in Malta. Das neue Unternehmen hat keinen