Der Reiseveranstalter Novaturas und die Fluggesellschaft Getjet Airlines streiten sich seit einiger Zeit vor Gericht über Schadenersatz für vom Tour Operator während der Corona-Pandemie nicht abgenommene, aber vertraglich vereinbarte Flugdienstleistungen. Nun hat ein Berufungsgericht in Vilnius bestätigt, dass der Reiseveranstalter bezahlen muss.
Im September 2023 wurde in erster Instanz entscheiden, dass Novaturas die von Getjet Airlines eingeklagte Summe in der Höhe von 1,15 Millionen Euro zuzüglich Zinsen sowie Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen muss. Dagegen legte der Reiseveranstalter das Rechtsmittel der Berufung ein. Dieses wurde von der zweiten Instanz abgewiesen, denn das Ersturteil wurde bestätigt.
Im Rechtsstreit geht es um einen Chartervertrag, der ursprünglich bis ins Jahr 2022 gelaufen wäre. Novaturas habe die vertraglich vereinbarten Flugdienstleistungen auch nach Aufhebung der strengen Einreise- und Quarantänebestimmungen nicht abgenommen. In beiden Gerichtsverhandlungen argumentierte der Tour Operator damit, dass Getjet Airines die Dienstleistungen gar nicht hätte erbringen können, da zu diesem Zeitpunkt viele Passagiere nicht in der Lage gewesen wären die von den jeweiligen Regierungen vorgegebenen Einreisebestimmungen zu erfüllen.
Sowohl die erste Instanz als auch das Berufungsgericht sah das anders. Der Tour Operator wurde zur Zahlung der eingeklagten Summe zuzüglich acht Prozent Zinsen pro Jahr, gerechnet ab 1. Jänner 2021, verurteilt. Auch muss Novaturas die Getjet Airlines entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten ersetzen. Laut Erklärung des Tour Operators prüft man derzeit, ob man vor das Höchstgericht zieht. Nach lokaler Rechtlage hätte dieses außerordentliche Revision aber keine aufschiebende Wirkung, so dass man wohl oder übel bezahlen muss, denn nach Rechtskraft des Berufungsurteils könnte die Fluggesellschaft sonst die Zwangsvollstreckung einleiten.