Urteil: Reiseveranstalter muss Getjet Airlines abgesagte Flüge bezahlen

Boeing 737-800 (Foto: Getjet Airlines).
Boeing 737-800 (Foto: Getjet Airlines).

Urteil: Reiseveranstalter muss Getjet Airlines abgesagte Flüge bezahlen

Boeing 737-800 (Foto: Getjet Airlines).
Werbung

Der Reiseveranstalter Novaturas und die Fluggesellschaft Getjet Airlines streiten sich seit einiger Zeit vor Gericht über Schadenersatz für vom Tour Operator während der Corona-Pandemie nicht abgenommene, aber vertraglich vereinbarte Flugdienstleistungen. Nun hat ein Berufungsgericht in Vilnius bestätigt, dass der Reiseveranstalter bezahlen muss.

Im September 2023 wurde in erster Instanz entscheiden, dass Novaturas die von Getjet Airlines eingeklagte Summe in der Höhe von 1,15 Millionen Euro zuzüglich Zinsen sowie Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen muss. Dagegen legte der Reiseveranstalter das Rechtsmittel der Berufung ein. Dieses wurde von der zweiten Instanz abgewiesen, denn das Ersturteil wurde bestätigt.

Im Rechtsstreit geht es um einen Chartervertrag, der ursprünglich bis ins Jahr 2022 gelaufen wäre. Novaturas habe die vertraglich vereinbarten Flugdienstleistungen auch nach Aufhebung der strengen Einreise- und Quarantänebestimmungen nicht abgenommen. In beiden Gerichtsverhandlungen argumentierte der Tour Operator damit, dass Getjet Airines die Dienstleistungen gar nicht hätte erbringen können, da zu diesem Zeitpunkt viele Passagiere nicht in der Lage gewesen wären die von den jeweiligen Regierungen vorgegebenen Einreisebestimmungen zu erfüllen.

Sowohl die erste Instanz als auch das Berufungsgericht sah das anders. Der Tour Operator wurde zur Zahlung der eingeklagten Summe zuzüglich acht Prozent Zinsen pro Jahr, gerechnet ab 1. Jänner 2021, verurteilt. Auch muss Novaturas die Getjet Airlines entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten ersetzen. Laut Erklärung des Tour Operators prüft man derzeit, ob man vor das Höchstgericht zieht. Nach lokaler Rechtlage hätte dieses außerordentliche Revision aber keine aufschiebende Wirkung, so dass man wohl oder übel bezahlen muss, denn nach Rechtskraft des Berufungsurteils könnte die Fluggesellschaft sonst die Zwangsvollstreckung einleiten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Redakteur dieses Artikels:

Amely Mizzi ist Executive Assistant bei Aviation Direct Malta in San Pawl il-Baħar. Zuvor war sie im Bereich Aircraft and Vessel Financing bei einem Bankkonzern tätig. Sie gilt als sprachliches Talent und spricht sieben Sprachen fließend. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten in Österreich auf der Schipiste und im Sommer an Mittelmeerstränden quasi vor der Haustür auf Gozo.
[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Über den Redakteur

Amely Mizzi ist Executive Assistant bei Aviation Direct Malta in San Pawl il-Baħar. Zuvor war sie im Bereich Aircraft and Vessel Financing bei einem Bankkonzern tätig. Sie gilt als sprachliches Talent und spricht sieben Sprachen fließend. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten in Österreich auf der Schipiste und im Sommer an Mittelmeerstränden quasi vor der Haustür auf Gozo.
[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Werbung