Boeing 737-800 (Foto: Jan Gruber).
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Urteil: Ryanair muss Passagiere trotz Streiks entschädigen

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Vor dem britischen High Court erlitt die Billigfluggesellschaft Ryanair eine herbe Niederlage gegen die Zivilluftfahrtbehörde des Vereinigten Königreichs. Die Richter urteilten, dass der Carrier Passagiere auch dann entschädigen muss, wenn die Ursache für die Streichung bzw. Verspätung Streiks bei der Airline waren.

Hintergrund ist die Streikwelle, die im Jahr 2018 stattgefunden hat. Die Piloten und Flugbegleiter legten in mehreren Wellen den Betrieb regelrecht lahm. Ryanair vertritt die Ansicht, dass es sich um außergewöhnliche Umstände handeln würde und verweigerte daher die Auszahlung von Entschädigungen an betroffene Passagiere.

Die CAA sieht die Angelegenheit gänzlich anders und zog gegen Ryanair vor Gericht. Der High Court gab laut Mitteilung der britischen Zivillluftfahrtbehörde dem Klagebegehren statt und urteilte zu Gunsten der Behörde. Das hat zur Folge, dass sich der Billigflieger im Zusammenhang mit den Streiks nicht auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen darf und die betroffenen Reisenden entschädigen muss.

Final ausgestanden ist die Angelegenheit noch nicht, denn Ryanair kann gegen die Entscheidung des Gerichts noch ein Rechtsmittel einlegen. Bislang äußerte sich der Carrier nicht inhaltlich zum Urteil des High Courts.

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