Der Reiseveranstalter Tui Deutschland ist aufgrund eines Anerkenntnisurteils des Landgericht Hannover dazu verpflichtet künftig die Einforderung von Erstattungsansprüchen coronabedingter Reiseabsagen nicht unangemessen schwer zu machen.
Auf der Internetseite müssen Informationen, die Konsumenten deutlich darauf hinweisen, dass diese einen Anspruch auf Rückzahlung haben, angebracht werden. Auch muss klar erklärt werden wie Kunden, deren Reisen abgesagt wurden, zu ihrem Geld kommen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband klagte, da die entsprechende Unterseite nicht gerade einfach zu finden war.
“Seit Beginn der Corona-Pandemie versuchen viele Reiseveranstalter und Fluggesellschaften Kunden das Geld für abgesagte Reisen nicht zu erstatten“, so Verbraucherzentrale-Vorstand Klaus Müller, der kritisiert, dass viele Reiseveranstalter ihren Kunden suggeriert haben, dass nur Umbuchungen oder Gutscheine möglich sind. Das Gesetz sieht aber einen Erstattungsanspruch in Form von Geld vor.
Tui Deutschland anerkannte den Rechtsanspruch, weshalb das Landgericht Hannover ein so genanntes Anerkenntnisurteil erlassen hat. Das Unternehmen betont, dass die Homepage seit Oktober 2020 entsprechend der gerichtlichen Entscheidung angepasst wurde.