Urteil: Tui muss deutlich auf Erstattungsansprüche hinweisen

Justitia (Foto: Pixabay).
Justitia (Foto: Pixabay).

Urteil: Tui muss deutlich auf Erstattungsansprüche hinweisen

Justitia (Foto: Pixabay).
Werbung

Der Reiseveranstalter Tui Deutschland ist aufgrund eines Anerkenntnisurteils des Landgericht Hannover dazu verpflichtet künftig die Einforderung von Erstattungsansprüchen coronabedingter Reiseabsagen nicht unangemessen schwer zu machen.

Auf der Internetseite müssen Informationen, die Konsumenten deutlich darauf hinweisen, dass diese einen Anspruch auf Rückzahlung haben, angebracht werden. Auch muss klar erklärt werden wie Kunden, deren Reisen abgesagt wurden, zu ihrem Geld kommen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband klagte, da die entsprechende Unterseite nicht gerade einfach zu finden war.

“Seit Beginn der Corona-Pandemie versuchen viele Reiseveranstalter und Fluggesellschaften Kunden das Geld für abgesagte Reisen nicht zu erstatten“, so Verbraucherzentrale-Vorstand Klaus Müller, der kritisiert, dass viele Reiseveranstalter ihren Kunden suggeriert haben, dass nur Umbuchungen oder Gutscheine möglich sind. Das Gesetz sieht aber einen Erstattungsanspruch in Form von Geld vor.

Tui Deutschland anerkannte den Rechtsanspruch, weshalb das Landgericht Hannover ein so genanntes Anerkenntnisurteil erlassen hat. Das Unternehmen betont, dass die Homepage seit Oktober 2020 entsprechend der gerichtlichen Entscheidung angepasst wurde.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Redakteur dieses Artikels:

[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Über den Redakteur

[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Werbung