Boeing 737-800 Winglet (Foto: Jan Gruber).
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US-Gericht hebt Urteil gegen Booking.com auf – Ryanair verliert Rechtsstreit

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Die Online-Reiseplattform Booking.com hat vor einem US-Berufungsgericht einen wichtigen juristischen Sieg gegen Ryanair errungen. Das Gericht hob ein Urteil aus dem Jahr 2024 auf, in dem Booking.com Verstöße gegen das US-Gesetz zur Computerkriminalität (CFAA) vorgeworfen wurden. Ryanair konnte nicht nachweisen, dass dem Unternehmen durch die Aktivitäten der Plattform ein finanzieller Schaden von mindestens 5.000 US-Dollar entstanden war – eine Voraussetzung für eine zivilrechtliche Haftung.

In einem früheren Verfahren hatte eine Jury Booking.com und weiteren Tochtergesellschaften des Mutterkonzerns Booking Holdings für schuldig befunden, Ryanair finanziellen Schaden zugefügt zu haben. Die nun aufgehobene Entscheidung hatte jedoch nur eine minimale Entschädigungssumme von 5.000 US-Dollar vorgesehen. Der zuständige Richter William Bryson revidierte diesen Betrag vergangene Woche und wies zudem eine Betrugsklage von Ryanair zurück.

Neben dem verlorenen Rechtsstreit musste Ryanair in dieser Woche weitere Entwicklungen hinnehmen. Die irische Fluggesellschaft Aer Lingus hat ihren Einspruch gegen den Bau eines neuen Wartungshangars von Ryanair am Flughafen Dublin zurückgezogen. Ursprünglich hatte Aer Lingus argumentiert, dass der Bau von „Hangar 7“ den Betrieb des benachbarten „Hangar 6“ beeinträchtigen würde. Nach erfolgreichen Gesprächen mit dem Flughafenbetreiber erklärte Aer Lingus nun, eine Lösung für den gemeinsamen Betrieb gefunden zu haben.

Darüber hinaus kündigte Ryanair an, seine Basis am dänischen Flughafen Billund zu schließen. Grund ist die Einführung einer neuen Luftverkehrssteuer in Dänemark, die den Betrieb für die Billigfluggesellschaft unwirtschaftlich machen soll. Die Schließung betrifft zwei stationierte Flugzeuge sowie rund 60 Arbeitsplätze. Bereits 2015 hatte Ryanair seine Basis in Billund aufgrund von Tarifstreitigkeiten geschlossen, bevor sie 2021 wiedereröffnet wurde.

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