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US-Regierung kippt Pläne für obligatorische Entschädigungen bei Flugverspätungen

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Die US-Regierung unter der Trump-Administration hat den Plan der Vorgängerregierung, Fluggesellschaften zur obligatorischen Entschädigung von Passagieren bei erheblichen Verspätungen zu verpflichten, formell zurückgezogen.

Das im vergangenen Jahr unter der Biden-Administration angekündigte Vorhaben sah vor, Fluggesellschaften zur Zahlung von 200 bis 300 US-Dollar bei Inlandsflügen mit mindestens dreistündiger Verspätung und bis zu 775 US-Dollar bei längeren Störungen zu verpflichten. Am Freitag, den 14. November 2025, bestätigte das US-Verkehrsministerium (DOT) die formelle Rücknahme des Vorschlags, mit der Begründung, die Regelung würde den Fluggesellschaften „unnötige regulatorische Lasten“ auferlegen.

Die Entscheidung ist ein klarer Sieg für die großen US-Fluggesellschaften und deren Industrieverbände, die argumentiert hatten, dass die obligatorischen Kompensationszahlungen die Betriebskosten in die Höhe treiben und letztlich zu höheren Ticketpreisen führen würden. Das DOT begründete die Rücknahme zudem mit der rechtlichen Auffassung, dass die Bundesgesetze der Behörde nicht die Befugnis erteilen, Fluggesellschaften zu Entschädigungszahlungen bei Verspätungen zu verpflichten. Während die aktuellen Regeln die Erstattung von Flugtickets bei Annullierungen vorschreiben, besteht bei Verspätungen weiterhin keine gesetzliche Pflicht zur direkten finanziellen Entschädigung.

Juristische Argumentation und Kostenaspekte des DOT

In einer am Freitag beim Federal Register eingereichten Erklärung legte das Verkehrsministerium (DOT) die juristische Basis für die Rücknahme des Vorschlags dar. Die Behörde argumentiert, dass das geltende Bundesgesetz dem DOT keine rechtliche Grundlage für die Durchsetzung obligatorischer Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen biete. Dieser juristische Vorbehalt ist entscheidend, da er die politischen Entscheidungsträger ermächtigt, von der geplanten Regulierung abzusehen.

Eine Sprecherin des DOT betonte gegenüber der New York Times, dass die deregulatorischen Maßnahmen des Ministeriums als Teil eines umfassenderen Ansatzes gesehen würden, um eine faire Behandlung der Reisenden zu gewährleisten. Gleichzeitig vertritt das Ministerium die Auffassung, dass zu strenge Vorschriften die Ticketpreise erhöhen und im Extremfall „die Sicherheit zugunsten der Effizienz gefährden“ könnten.

Das Ministerium argumentiert, dass die Rücknahme des Vorschlags es den Fluggesellschaften erlaube, „im Hinblick auf die Dienstleistungen und Entschädigungen, die sie den Passagieren bieten, zu konkurrieren, anstatt neue Mindestanforderungen aufzuerlegen, die erhebliche Kosten für die Fluggesellschaften bedeuten würden.“ Dieser Ansatz setzt auf den freien Wettbewerb, um die Servicequalität zu verbessern, anstatt auf staatliche Regulierung. Eine Gruppe von 18 demokratischen Senatoren hatte sich zuvor noch dafür eingesetzt, den Plan beizubehalten, da Fluggesellschaften für Kosten haften sollten, die Reisenden durch Verspätungen entstehen, die im Verantwortungsbereich des jeweiligen Carriers liegen.

Die Reaktion der US-Luftfahrtindustrie

Die Entscheidung der Trump-Administration wurde von den Industrieverbänden der US-Luftfahrt uneingeschränkt begrüßt. Organisationen, die große US-Carrier wie United Airlines, American Airlines, Delta Air Lines, Southwest und Alaska Airlines vertreten, argumentierten seit langem, dass die obligatorische Kompensation die operativen Kosten erhöhen würde, was unweigerlich zu einer Weitergabe dieser Kosten an die Verbraucher in Form höherer Ticketpreise führen würde.

Airlines for America (A4A), der Handelsverband der großen US-Fluggesellschaften, bekräftigte die Position, dass die Träger bereits jetzt umfassende Unterstützung für betroffene Passagiere leisteten. Eine Sprecherin von A4A stellte klar, dass die Mitgliedsgesellschaften bei erheblichen Verspätungen und Annullierungen, wenn eine Umbuchung abgelehnt werde, automatische Erstattungen gewährten. Darüber hinaus existierten wettbewerbsfähige Richtlinien für die Erstattung von Verpflegungs-, Transport- und Unterbringungskosten, sofern die Störungen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft lägen.

Fluggesellschaften wie American Airlines haben ihre Richtlinien in ihren Kundendienstplänen transparent dargelegt: Bei Verspätungen oder Annullierungen, die von der Airline verursacht wurden und eine Übernachtung fern vom Heimatort erforderlich machen, können Passagiere Hotelgutscheine, den Transport zum und vom Hotel sowie Essensgutscheine bei Verspätungen von drei Stunden oder mehr beantragen. Können keine Gutscheine bereitgestellt werden, werden angemessene Ausgaben erstattet. Passagiere haben zudem Anspruch auf eine Rückerstattung des Flugpreises, wenn der Flug erheblich gestört wird und sie sich gegen eine Umbuchung entscheiden. United Airlines hat ähnliche Richtlinien, die Reisende auffordern, sich bei Annullierung oder erheblicher Verspätung an den Kundendienst zu wenden, um die Reise zu stornieren und eine Rückerstattung zu beantragen.

Internationaler Kontrast: Die EU-Regulierung EC 261/2004

Das Fehlen einer obligatorischen Bar-Entschädigung bei Verspätungen in den USA steht im deutlichen Kontrast zu den Regelungen in anderen großen Wirtschaftsräumen, insbesondere in der Europäischen Union (EU), Kanada, Brasilien und dem Vereinigten Königreich.

In der EU ist die Entschädigung von Passagieren durch die Verordnung EC 261/2004 (oft als EU261 bezeichnet) gesetzlich festgeschrieben. Diese Regelung verpflichtet Fluggesellschaften, bei langen Verspätungen und Annullierungen, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen, eine feste finanzielle Entschädigung zu zahlen, zusätzlich zu den Fürsorgepflichten (Verpflegung, Unterkunft). Die Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen, unabhängig von der Fluggesellschaft, sowie für alle Flüge, die in der EU ankommen und von einem europäischen Carrier durchgeführt werden.

Die Höhe der Entschädigung ist nach Flugdistanz und Verspätungsdauer gestaffelt und bewegt sich zwischen 250 Euro (etwa 290 US-Dollar) und 600 Euro (etwa 697 US-Dollar):

  • Kurzstrecke (bis 1.500 km): 250 Euro bei mehr als drei Stunden Verspätung.
  • Mittelstrecke (1.501 bis 3.500 km, innerhalb der EU): 400 Euro.
  • Langstrecke (über 3.500 km): 300 Euro bei drei bis vier Stunden Verspätung und 600 Euro bei mehr als vier Stunden.

Die EU-Gesetzgeber bereiten derzeit jedoch eine Änderung des Systems vor. Berichten zufolge haben sich politische Entscheidungsträger darauf geeinigt, die Mindestschwelle für Verspätungen, die eine Entschädigung auslösen, auf vier Stunden für Kurzstreckenflüge und sechs Stunden für Langstreckenflüge anzuheben. Dies würde die Entschädigungsbeträge auf 300 Euro bzw. 500 Euro festsetzen. Verbraucherorganisationen kritisieren diesen Plan, da die meisten Verspätungen zwischen zwei und vier Stunden liegen und somit künftig von einer Entschädigung ausgeschlossen wären. Trotz dieser geplanten Anpassungen behält das europäische System seine verpflichtende Natur bei und unterscheidet sich damit grundlegend vom primär wettbewerbsorientierten Ansatz der Vereinigten Staaten.

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