Die lettische Fluggesellschaft Air Baltic Corporation AS hat im Rahmen ihres Restrukturierungsverfahrens nach dem US-amerikanischen Insolvenzrecht (Chapter 11) wichtige gerichtliche Genehmigungen zur Aufrechterhaltung ihres laufenden Geschäftsbetriebs erhalten.
Das zuständige Bundesinsolvenzgericht für den südlichen Bezirk von New York gestattete der Fluggesellschaft die Weiterführung zentraler Verträge, Versicherungspolicen sowie Kundenbindungsprogramme. Insgesamt stimmte die zuständige Konkursrichterin Lisa G. Beckerman sechs Anträgen der Fluggesellschaft zu, gegen die vonseiten der Gläubiger keine Einwände erhoben worden waren. Während der operative Flugbetrieb, der Ticketverkauf sowie Erstattungen uneingeschränkt weiterlaufen, steht die Entscheidung über die formelle Genehmigung der eingeplanten Verfahrensfinanzierung in Höhe von 350 Millionen Euro noch aus. Die Anhörung zu diesem Finanzierungspaket wurde auf die zweite Oktoberhälfte 2026 terminiert.
Fortführung des Kundenbetriebs und Erfüllung von Altverbindlichkeiten
Die Entscheidungen des New Yorker Insolvenzgerichts ermöglichen es Air Baltic, die operativen Schnittstellen zu Passagieren und Geschäftspartnern ohne Unterbrechung fortzuführen. Die Airline ist berechtigt, vor dem Insolvenzantrag vom 14. September 2026 verkaufte Flugscheine weiterhin anzuerkennen, Umbuchungen vorzunehmen sowie Erstattungen für stornierte Verbindungen zu leisten. Auch das Kundenbindungsprogramm „airBaltic Club“ sowie Gutscheine und Servicerechte bleiben in vollem Umfang gültig und nutzbar.
Für die Aufrechterhaltung der Flugbereitschaft darf die Fluggesellschaft bestehende Leasing-, Wartungs- und Versorgungsverträge weiter bedienen. Sofern für den täglichen Flugbetrieb neue Vereinbarungen erforderlich werden, ist das Management befugt, entsprechende Kontrakte im gewöhnlichen Geschäftsverkehr abzuschließen. Über größere Finanztransaktionen muss Air Baltic den Vertretern des Gläubigerausschusses regelmäßig Bericht erstatten. Der bestehende Versicherungsschutz für Flotte und Haftpflichtrisiken kann aufrechterhalten und bei Bedarf um zusätzliche Deckungen erweitert werden.
Meldepflichten bei Zahlungen an internationale Lieferanten
In einer Anordnung vom 8. Oktober 2026 erteilte Richterin Lisa G. Beckerman der Fluggesellschaft und ihren mitangeklagten Schuldnergesellschaften – darunter die Air Baltic Training SIA und das Frachtzentrum Baltijas Kravu Centrs SIA – die Genehmigung, bestimmte Verbindlichkeiten aus der Zeit vor der Antragstellung zu begleichen. Dies betrifft vorrangig ausländische Zulieferer außerhalb der USA, Inhaber von Sicherungsrechten sowie kritische Dienstleister, deren Leistungen für die Fortführung des Flugbetriebs essenziell sind.
Um die Interessen der Gesamtheit der Gläubiger zu wahren, knüpfte das Gericht diese Zahlungen an strikte Informationspflichten. Summieren sich die Auszahlungen an einen einzelnen Lieferanten oder Gläubiger auf einen Betrag von mehr als 750.000 US-Dollar (umgerechnet rund 670.000 Euro), ist Air Baltic zur Vorankündigung verpflichtet. Die Fluggesellschaft muss den offiziellen Ausschuss der ungesicherten Gläubiger sowie den zuständigen US Trustee mindestens drei Geschäftstage vor der Überweisung informieren. Zudem kann die Airline Begleichungen davon abhängig machen, dass die betreffenden Dienstleister ihre Waren und Services während des schwebenden Verfahrens zu handelsüblichen Konditionen weiter liefern.
Ausstehende Entscheidung über die DIP-Verfahrensfinanzierung
Während die operativen Sofortanträge genehmigt wurden, steht die gerichtliche Bestätigung für die eigentliche Verfahrensfinanzierung (Debtor-in-Possession, DIP) noch bevor. Ein Konsortium um Finanzinvestoren wie Strategic Value Partners, Barclays, Hayfin Capital Management, Morgan Stanley und Oaktree Capital Management hat der lettischen Fluggesellschaft ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von 350 Millionen Euro zugesagt. Die gerichtliche Anhörung zur ersten Tranche dieser Finanzierung wurde vom 9. Oktober auf den 19. Oktober 2026 vertagt.
Am 19. Oktober 2026 sind vor dem Bezirksgericht New York zwei aufeinanderfolgende Termine angesetzt: zunächst eine allgemeine Sammelanhörung und im Anschluss die Anhörung zur finalen Freigabe des DIP-Kredits. Letztere soll am 20. Oktober 2026 fortgesetzt werden. Ziel von Air Baltic ist es, die Genehmigung für den Mittelabruf zu erhalten, den Gebern Vorrangrechte bei der Befriedigung einzuräumen und bestehenden besicherten Gläubigern angemessenen Schutz zu garantieren. Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen 26-12188 geführt; das Management strebt einen Abschluss der bilanziellen Neuordnung bis Mitte 2027 an.