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USA: FlyersRights klagt gegen neue Klassifizierungsregeln des Verkehrsministeriums

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Die US-amerikanische Passagierrechtsorganisation FlyersRights hat beim Berufungsgericht des Bundesdistrikts Columbia Klage gegen das US-Verkehrsministerium (DOT) eingereicht. Gegenstand der Rechtsstreitigkeit ist eine Neuregelung der Meldekategorien für Flugverspätungen und Flugausfälle, die nach Ansicht der Kläger die finanziellen Belastungen für Verpflegung, Hotelunterkünfte und Ersatztransporte von den Luftfahrtunternehmen auf die Passagiere verlagert.

Die am 30. Oktober 2026 bekanntgegebene Klage richtet sich gegen die Entscheidung der Behörde, zehn Ursachenkategorien für Flugstörungen – darunter unvorhergesehene Wartungsarbeiten und Cyberangriffe – aus dem Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften herauszunehmen. FlyersRights wirft dem Verkehrsministerium vor, seine gesetzlichen Befugnisse überschritten und die Regelung ohne das rechtlich vorgeschriebene öffentliche Konsultationsverfahren erlassen zu haben. Die Verordnung sollte ursprünglich im Herbst greifen, wurde jedoch nach Interventionen der Branchenvereinigung Airlines for America auf den 1. Februar 2027 verschoben.

Inhalt der veränderten Berichterstattungskategorien und Ausnahmeregelungen

Die umstrittene Verordnung des US-Verkehrsministeriums überarbeitet die Systematik, nach der Fluggesellschaften die Ursachen von Flugverspätungen und Stornierungen an die Behörden melden müssen. Bislang wurden Störungen, die im Einflussbereich des Luftfahrtunternehmens lagen, der Kategorie Air Carrier zugeordnet. An diese Einstufung knüpfen die freiwilligen sowie behördlich überwachten Zusagen der Fluggesellschaften an, gestrandeten Passagieren Versorgungsleistungen wie Mahlzeiten, Hotelübernachtungen und Beförderungsalternativen bereitzustellen.

Nach den neuen Bestimmungen werden zehn spezifische Störungsursachen künftig nicht mehr als vom Luftfahrtunternehmen verschuldet gewertet. Dazu zählen unvorhergesehene Wartungsarbeiten, die außerhalb regulärer Instandhaltungsintervalle auftreten und vor dem Start behoben werden müssen oder auf Anweisungen zur Lufttüchtigkeit (Airworthiness Directives) zurückgehen. Weitere Ausnahmen umfassen die Entfernung randalierender Passagiere, medizinische Notfälle ohne Einwirkung der Airline, unvorhergesehene Ausfälle staatlicher Systeme sowie Cyberangriffe. Letztere werden allerdings nur dann als entschuldigender Grund anerkannt, wenn die betroffene Fluggesellschaft nachweislich alle geltenden IT-Sicherheitsbestimmungen eingehalten hat.

Kritik der Verbraucherschützer und rechtliche Argumentation

FlyersRights und drei weitere Konsumentenschutzorganisationen argumentieren, dass die behördliche Unterscheidung direkte negative Konsequenzen für Fluggäste hat. Da die Bereitstellung von Betreuungsleistungen und Entschädigungen in der Praxis eng an das Kriterium der Beherrschbarkeit der Störung gebunden ist, führe die Streichung der zehn Ursachen aus der Airline-Kategorie faktisch zu einer Reduzierung der Passagierrechte. Das Verkehrsministerium räumte in der Begründung der Verordnung selbst ein, dass damit zu rechnen sei, dass Fluggesellschaften nach Inkrafttreten der Ausnahmen weniger Versorgungsleistungen und Entschädigungen gewähren werden.

Paul Hudson, Präsident von FlyersRights, betonte im Rahmen der Klageeinreichung am 30. Oktober 2026, dass eine Anpassung von statistischen Meldekategorien den Fluggesellschaften keine Freikarte zur Kürzung von Passagierrechten erteilen dürfe. Die Organisation weist darauf hin, dass der US-Kongress im Rahmen des FAA Reauthorization Act von 2024 die Behörde lediglich dazu angewiesen habe, die statistische Erfassung von Verspätungsursachen zu präzisieren, nicht jedoch die rechtliche und finanzielle Verantwortung der Fluggesellschaften gegenüber den Passagieren einzuschränken. Die Wahl eines statistischen Meldecodes durch die Airline dürfe nicht darüber entscheiden, ob einem gestrandeten Kunden Hilfe zusteht. Zudem rügt die Klage, dass das Ministerium das übliche Verfahren zur öffentlichen Stellungnahme (Notice-and-Comment) umgangen hat.

Zeitplan für die Umsetzung und Abgrenzung zu Ticketerstattungen

Das Verkehrsministerium hatte die Neuregelung ursprünglich am 3. September 2026 veröffentlicht. Nach Anträgen des Branchenverbandes Airlines for America, der die führenden US-Fluggesellschaften vertritt, wurde das Inkrafttreten der Verordnung jedoch auf den 1. Februar 2027 verschoben. Die angepassten Berichtspflichten sollen für alle Flüge ab dem 1. Januar 2027 gelten. Das Ministerium begründete den Zahlungsaufschub damit, dass den Fluggesellschaften und den Behörden ausreichend Zeit für die technische Anpassung ihrer Datenerfassungssysteme gewährt werden müsse.

Unberührt von der Debatte über Betreuungsleistungen wie Hotelübernachtungen und Verpflegung bleibt das Recht der Passagiere auf vollständige Rückerstattung des Ticketpreises. Nach den bestehenden DOT-Vorschriften haben Fluggäste bei einer Stornierung ihres Fluges durch die Airline unabhängig von der Ursache einen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises, sofern sie angebotene Ersatzbeförderungen, Gutscheine oder Alternativleistungen ablehnen. Diese Erstattungsregeln gelten ebenso bei erheblichen Flugzeitänderungen und Verspätungen, wenn der Passagier die Reise nicht mehr antreten möchte.

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