Die britische Fluggesellschaft Virgin Atlantic meldete in den Vereinigten Staaten von Amerika ein Gläubigerschutzverfahren nach Chapter 15 des lokalen Insolvenzrechts an. Nach Erklärung des Carriers soll dieses die Restrukturierung des Carriers ermöglichen. Staatshilfen hat man seitens des Vereinigten Königreichs nicht erhalten.
Beim beantragten Chapter-15-Verfahren handelt es sich um eine Besonderheit des U.S.-amerikanischen Insolvenzrechts. Dieses ist explizit ausländischen Unternehmen vorbehalten und soll diese vor Klagen U.S.-amerikanischer Gläubiger schützen. Eventuelle Schulden wird man dadurch nicht los, denn es muss ein Sanierungsplan vorgelegt und umgesetzt werden. Im U.S.-Recht stehen der Erhalt des Unternehmens und insbesondere der Jobs im Vordergrund, sofern möglich.