Flugzeuge am Flughafen Berlin-Brandenburg (Foto: Steffen Lorenz).
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Verbot bleibt in Kraft: Brandenburg lehnt Lockerung des Nachtflugverbots am BER ab

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Die Brandenburger Landesregierung hat einem Vorschlag von Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (CDU) für eine Aufweichung des Nachtflugverbots am Flughafen BER eine klare Absage erteilt. Detlef Tabbert (BSW), der Verkehrsminister des Bundeslandes, erklärte im Brandenburger Landtag, daß eine grundsätzliche oder systematische Flexibilisierung der Regelungen definitiv ausgeschlossen sei.

Er betonte, daß die Interessen der Anwohner oberste Priorität hätten. Damit bleibt das bestehende, abgestufte Nachtflugverbot in seiner aktuellen Form bestehen, was weiterhin zu Flugumleitungen in Ausnahmefällen führen wird, aber die konsequente Linie der Brandenburger Politik bestätigt.

Die geltenden Regelungen und die Debatte um ihre Flexibilisierung

Am Flughafen BER gilt ein gestuftes Nachtflugverbot, das den regulären Flugbetrieb zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens einschränkt. Eine vollständige Ruhezeit herrscht in den fünf Stunden zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr. In den Randzeiten, also von 22.30 Uhr bis Mitternacht und von 5.00 Uhr bis 5.30 Uhr, sind Starts und Landungen von lärmarmen Flugzeugen erlaubt. Von 5.30 bis 6.00 Uhr dürfen auch andere Flugzeugtypen starten und landen. Ausgenommen vom Verbot sind ausschließlich Post-, Regierungs-, Vermessungs- und Ambulanzflüge.

Die strikte Einhaltung dieser Regelung führt immer wieder dazu, daß Passagierflugzeuge, die mit wenigen Minuten Verspätung ankommen, ihre Landeerlaubnis verlieren und umgeleitet werden müssen. Im vergangenen Jahr waren laut der Flughafengesellschaft rund 50 Flüge von einer Umleitung betroffen, weil ihre geplante Ankunftszeit zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht lag. Kai Wegner hatte daher vorgeschlagen, eine Diskussion über Ausnahmen bei geringfügigen Abweichungen zu führen, um Umwege und die damit verbundenen Kosten für die Airlines und Unannehmlichkeiten für die Passagiere zu vermeiden.

Prioritäten der Landesregierung und Koalitionsvereinbarungen

Brandenburgs Verkehrsminister Detlef Tabbert verwies in seiner ablehnenden Haltung auf den Koalitionsvertrag von SPD und BSW. In diesem ist klar festgehalten, daß sich die Koalition für ein Nachtflugverbot zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr sowie für die konsequente Umsetzung der Schallschutzprogramme einsetzt. Er sei sich der Schwierigkeiten für Fluggesellschaften und Reisende bewußt, die sich aus Verspätungen ergeben, jedoch hätten die Interessen der Anwohner Vorrang. Die Anwohner, die teilweise seit Jahren gegen den Fluglärm protestieren, haben einen starken Rückhalt in der Landespolitik.

Das Veto aus Brandenburg kommt nicht unerwartet. Schon seit der Planungsphase des BER war das Nachtflugverbot ein zentraler Streitpunkt zwischen den Anrainerkommunen und den Befürwortern eines durchgehenden Flugbetriebs. Gerichtliche Auseinandersetzungen hatten das Verbot in seiner jetzigen Form zementiert. Die Bürgerinitiativen gegen Fluglärm sehen in der aktuellen Entscheidung eine Bestätigung ihrer jahrelangen Bemühungen.

Auch Aletta von Massenbach, die Chefin der Flughafengesellschaft, hatte sich für mehr Flexibilität ausgesprochen. Aus ihrer Sicht würde dies die Betriebsabläufe erleichtern und die wirtschaftliche Situation des Flughafens verbessern. Allerdings betonte auch sie, daß die Interessen der Anwohner berücksichtigt werden müßten. Die Position der Flughafengesellschaft steht damit zwischen den beiden politischen Lagern.

Regionale Konkurrenz und die wirtschaftliche Dimension

Die Debatte um das Nachtflugverbot am BER ist auch vor dem Hintergrund des Wettbewerbs mit anderen europäischen Flughäfen zu sehen. Viele internationale Drehkreuze haben entweder keine oder flexiblere Nachtflugbeschränkungen, was sie für Fluggesellschaften, die Langstreckenflüge anbieten, attraktiver macht. Ein zu striktes Verbot könnte dazu führen, daß Airlines Flüge in der Region meiden und auf Flughäfen wie Frankfurt, München oder Düsseldorf ausweichen.

Die wirtschaftliche Bedeutung des BER für die Region ist unbestritten. Der Flughafen ist ein wichtiger Arbeitgeber und ein Motor für die wirtschaftliche Entwicklung in Berlin und Brandenburg. Die Befürworter einer Lockerung argumentieren, daß eine höhere Effizienz des Flugbetriebs auch zu einer besseren Auslastung des Flughafens und somit zu höheren Einnahmen führen würde. Demgegenüber stehen die Rechte der Anwohner auf ungestörte Nachtruhe, die durch das deutsche Recht und politische Vereinbarungen geschützt sind.

Der Konflikt zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Luftfahrt und den berechtigten Anliegen der Anwohner bleibt somit bestehen. Die Entscheidung der Brandenburger Landesregierung, die Interessen der Anwohner über eine Flexibilisierung des Flugbetriebs zu stellen, ist ein klares politisches Signal. Sie zeigt, daß die Politik in Brandenburg die Lebensqualität der Bevölkerung über die kurzfristigen wirtschaftlichen Vorteile der Flughafengesellschaft stellt. Die Zukunft wird zeigen, ob dieser Kurs langfristig tragfähig ist oder ob sich der Druck auf eine Lockerung der Regelungen in den kommenden Jahren verstärkt.

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