Die Invia Flights Germany GmbH, die unter anderem hinter den Portalen Fluege.de, Flug.de und Billigfluege.de steht, soll von der Verbraucherzentale Bundesverband e.V. verklagt werden. Die Konsumentenschützer wollen eine Sammelklage gegen das Unternehmen einbringen.
Hintergrund ist, dass die Verbraucherzentrale dem Unternehmen vorwirft, dass dieses unzulässige Kreditkartengebühren verlangen würde. Konkret erhebt man eine so genannte „Service Fee“, die lediglich bei der Verwendung einer speziellen, hauseigenen Kreditkarte, die in Kooperation mit einer Luxemburger Bank ausgegeben wird, entfällt.
Die Konsumentenschützer vertreten die Ansicht, dass es sich um eine unzulässige Vorgehensweise handeln soll. Bisherige Abmahnungen hätten nicht den gewünschten Erfolg gebracht, so dass man nun vor Gericht ziehen will. Eigentlich sind Zahlungsgebühren gesetzlich verboten, jedoch ist man beim Betreiber der Vermittlungsportale der Ansicht, dass es sich um eine Buchungsgebühr handelt, die eben bei Verwendung der hauseigenen Kreditkarte als eine Art Benefit entfällt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun auf seiner Website eine Kontaktmöglichkeit eingerichtet, bei der sich Betroffene, die bis zu 100 Euro „Service Fee“ bezahlen mussten, melden können. Die Konsumentenschützer wollen die Fälle zusammentragen und im Rahmen einer Musterfeststellungsklage vor Gericht bringen.