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Verdi-Streik legt erneut deutsche Flughäfen lahm – Rechte der Passagiere im Fokus

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Die Gewerkschaft Verdi weitet ihre Streikmaßnahmen im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes weiter aus. Nachdem bereits in der vergangenen Woche zahlreiche Flugausfälle und Verspätungen verzeichnet wurden, sind nun erneut elf deutsche Flughäfen betroffen. Darunter befinden sich wichtige Drehkreuze wie Frankfurt, München und Berlin. Die Arbeitsniederlegung beginnt am frühen Morgen und dauert bis Mitternacht an. Fluggäste müssen sich auf massive Einschränkungen im Luftverkehr einstellen.

Da es sich um einen Streik des Flughafenpersonals handelt, fällt dieser nicht unter die direkte Verantwortung der Airlines. Daher besteht für betroffene Passagiere in der Regel kein Anspruch auf Entschädigungszahlungen gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung. Dennoch haben Fluggäste gewisse Rechte: Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, alternative Beförderungen anzubieten oder den Ticketpreis zu erstatten. Insbesondere bei Inlandsflügen ist eine Umbuchung auf die Bahn möglich. Sollten Fluggesellschaften keine zumutbare Alternative bereitstellen, können Reisende sich selbst um eine neue Verbindung kümmern und die Kosten geltend machen.

Zusätzlich stehen Passagieren bei längeren Wartezeiten bestimmte Versorgungsleistungen zu. Ab einer Verspätung von über zwei Stunden müssen Airlines für Mahlzeiten und Getränke sorgen, sowie Kommunikationsmöglichkeiten bereitstellen. Verzögert sich ein Flug um mehr als fünf Stunden, können Fluggäste eine vollständige Erstattung des Ticketpreises verlangen. Wird eine Übernachtung notwendig, müssen die Fluggesellschaften für Hotel und Transport aufkommen. Experten raten Passagieren, sämtliche Quittungen aufzubewahren, um spätere Erstattungsansprüche gegenüber den Airlines durchzusetzen.

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