Die Handelsbeziehungen im globalen Luftfahrtsektor stehen erneut vor transatlantischen Spannungen.
Das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) hat formell davor gewarnt, dass ein im Sommer 2026 bewilligtes Milliarden-Finanzierungspaket der Europäischen Investitionsbank (EIB) zugunsten des Flugzeugherstellers Airbus den bestehenden Handelsfrieden zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union gefährden könnte. US-Handelsbeauftragter Jamieson Greer erklärte in einer Stellungnahme vom 26. Oktober 2026, dass Washington trotz wiederholter Auskunftsersuchen bislang keine detaillierten Informationen zu den Konditionen der europäischen Bankenunterstützung erhalten habe. Die Vorwürfe richten sich gegen ein Kreditvolumen von bis zu 3,0 Milliarden Euro (entsprechend etwa 3,4 Milliarden US-Dollar), das nach Auffassung der US-Regierung den Wettbewerb auf dem Zivilflugzeugmarkt zugunsten von Airbus verzögern oder verfälschen könnte.
Hintergrund des Finanzierungspakets der Europäischen Investitionsbank
Die Europäische Investitionsbank hatte die Bewilligung des Rahmenkredits für Airbus am 29. Juni 2026 öffentlich bekannt gegeben. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde eine erste Tranche in Höhe von 1,0 Milliarde Euro als Teil der zugesagten Gesamtsumme von 3,0 Milliarden Euro von den Beteiligten unterzeichnet. Es handelt sich hierbei um die umfangreichste Einzelunternehmensfinanzierung, die von dem EU-Finanzinstitut bisher genehmigt worden ist.
Nach Angaben der europäischen Förderbank ist das Kapital für die Abdeckung von Forschungs- und Entwicklungsprogrammen des Airbus-Konzerns an den Standorten in Frankreich, Deutschland und Spanien vorgesehen. Die Mittelverteilung erstreckt sich dabei über die zivile Luftfahrtsparte sowie die Segmente Verteidigung und Raumfahrt. Während die EIB betont, dass der Kredit marktüblichen Konditionen entspreche und keine ungewöhnlichen Vergünstigungen enthalte, bezweifelt die US-Seite die Marktkonformität der Zins- und Tilgungsstrukturen.
Rechtlicher Rahmen und die Vereinbarung zur Aussetzung von Strafzöllen
Der Streit berührt ein Abkommen aus dem Juni 2021, mit dem die Vereinigten Staaten und die Europäische Union ihren seit dem Jahr 2004 andauernden Subventionskonflikt um die Konzerne Boeing und Airbus nach 17 Jahren rechtlicher Auseinandersetzungen vor der Welthandelsorganisation (WTO) vorübergehend beilegten. Damals einigten sich die Verhandlungspartner unter der Administration des damaligen US-Präsidenten Joe Biden auf ein fünfjähriges Moratorium, im Rahmen dessen die gegenseitigen Strafzölle auf Flugzeuge und andere Importgüter in Milliardenhöhe ausgesetzt wurden.
Die Vereinbarung von 2021 verpflichtet beide Seiten dazu, staatliche Finanzierungen für die Entwicklung und Fertigung großer Zivilflugzeuge ausschließlich zu marktüblichen Bedingungen bereitzustellen. Zudem sagen Washington und Brüssel eine erhöhte Transparenz bei öffentlich geförderten Forschungsprojekten zu und verpflichten sich, herstellerspezifische Unterstützungen zu vermeiden, die der Luftfahrtindustrie der jeweils anderen Vertragspartei Schaden zufügen könnten. Im Sommer 2026 wurde die Aussetzung der Zölle von beiden Regierungen verlängert. US-Handelsbeauftragter Greer betonte jedoch am 26. Oktober 2026, dass die Aufrechterhaltung der Zollfreiheit an die Einhaltung aller Transparenzkriterien gekoppelt bleibe.
Positionen von Boeing, Airbus und den Handelsbehörden
Der Auslöser für die jüngste Intervention des US-Handelsbeauftragten geht auf eine Initiative des US-Konkurrenten Boeing zurück. Der US-Konzern hatte im Juli 2026 bei der Regierung in Washington formell beantragt, Aufklärung über die genauen Bedingungen der EIB-Kreditvereinbarung einzufordern. Boeing befürchtet, dass die Konditionen des Kredits Airbus einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil bei der Finanzierung künftiger Flugzeugprogramme verschaffen könnten.
Airbus wies die Anschuldigungen in einer Stellungnahme gegenüber Medienvertretern zurück. Ein Sprecher des europäischen Herstellers erklärte, dass es sich bei dem EIB-Paket um eine handelsübliche Unternehmensfinanzierung handle, die mit früher vereinbarten Geschäftsbankenkrediten vergleichbar sei. Finanzvorstand Thomas Toepfer betonte, dass die Finanzierung zu marktüblichen Zinssätzen aufgenommen worden sei. Das Unternehmen versicherte, kooperationsbereit zu sein und mit den relevanten Behörden zusammenzuarbeiten, um die geforderten Informationen bereitzustellen. Die Entwicklung zeigt, dass die Marktbeziehungen zwischen den beiden dominierenden Flugzeugbauern auch nach dem Moratorium von 2021 einer strengen juristischen Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden unterliegen.