Boeing 737 Max (Foto: Jan Gruber).
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Verfahren gegen Boeing: Gericht prüft Antrag auf Einstellung der Strafverfolgung nach 737 Max-Abstürzen

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Das Bezirksgericht der Vereinigten Staaten für den Nördlichen Bezirk von Texas hat einen für Ende Juni angesetzten Gerichtstermin im Verfahren „Vereinigte Staaten von Amerika gegen The Boeing Company“ (Fall-Nr.: 4:21-CR-005-O) aufgehoben.

Dies geschieht, während der Richter einen Antrag des Justizministeriums (DOJ) prüft, eine strafrechtliche Verfolgung Boeings im Zusammenhang mit den Abstürzen der Boeing 737 Max in den Jahren 2018 und 2019 einzustellen. Die Angehörigen der Opfer bezeichnen das vorgeschlagene Abkommen als „moralisch abstoßend“ und fordern dessen Ablehnung.

Gerichtstermin abgesagt: Justizministerium strebt Prozeßvermeidung an

Richter Reed O’Connor gab am 1. Juni dem Antrag des Justizministeriums statt, den ursprünglich für den 23. Juni angesetzten Prozeß zu annullieren. Dies erfolgte, nachdem das Ministerium am 29. Mai einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens eingereicht hatte. Richter O’Connor hat nun einen Zeitplan für die Einreichung von Schriftsätzen festgelegt: Stellungnahmen zum Antrag sind bis zum 18. Juni fällig, und etwaige Erwiderungen zur Unterstützung des Antrags müssen bis zum 25. Juni eingereicht werden. Dies deutet auf eine sorgfältige Prüfung des Antrags hin, die die rechtlichen Argumente beider Seiten berücksichtigt.

Das Justizministerium hatte Boeing ursprünglich wegen einer einzigen Anklage wegen Verschwörung zum Betrug der Vereinigten Staaten angeklagt, einer Anklage, gegen die sich der Flugzeughersteller verteidigen wollte. Im vergangenen Monat jedoch erzielten die Parteien eine Einigung, die vorsieht, daß Boeing über 1,1 Milliarden US-Dollar zahlen würde. Dieser Betrag umfaßt eine Strafe von 487,2 Millionen US-Dollar sowie 444,5 Millionen US-Dollar für die Familien der Absturzopfer. Im Gegenzug würde Boeing die Anklagepunkte anerkennen, und das Justizministerium würde die Anklage zurückziehen.

Boeing und Justizministerium äußern sich: Kontroverse um die Einigung

Boeing äußerte sich zu der Vereinbarung und betonte, man sei „verpflichtet, die aus dieser Einigung resultierenden Verpflichtungen zu erfüllen“. Der Flugzeughersteller fügte hinzu, daß die Einigung „erhebliche zusätzliche Entschädigungen für die Familien der bei den Abstürzen Verlorenen“ vorsehe. Diese Äußerungen sind Teil der Kommunikation, die darauf abzielt, die öffentliche Wahrnehmung der Vereinbarung zu beeinflussen und Boeings Engagement für die Erfüllung seiner Verpflichtungen hervorzuheben.

Das Justizministerium verteidigt die vorgeschlagene Einigung mit der Begründung, sie „sichere eine sinnvolle Rechenschaftspflicht, bringe erhebliche und unmittelbare öffentliche Vorteile und schaffe Rechtssicherheit in einem schwierigen und komplexen Fall, dessen Ausgang sonst ungewiß wäre.“ Diese Argumentation des Justizministeriums legt nahe, daß eine Prozeßführung mit Unsicherheiten behaftet wäre und die Einigung einen klaren Abschluß sowie direkte Entschädigungen biete. Trotz dieser Begründung bleibt der Prozeßausgang ungewiß. Sollte der Richter dem Antrag des Justizministeriums nicht stattgeben, könnte der Prozeß noch immer stattfinden, wenn auch nicht mehr in diesem Monat. Die Entscheidung des Gerichts wird mit Spannung erwartet, da sie weitreichende Präzedenzfälle für die strafrechtliche Verfolgung von Unternehmen in ähnlichen Fällen schaffen könnte.

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