Das japanische Ministerium für Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus hat der nationalen Fluggesellschaft Japan Airlines eine formelle Warnung wegen schwerwiegender Verstöße gegen die internen und gesetzlichen Alkoholbestimmungen ausgesprochen.
Anlass für die behördliche Intervention war ein Vorfall auf dem Inlandsflughafen Hiroshima im späten Mai, bei dem zwei Flugbegleiterinnen, darunter eine leitende Purserette, innerhalb des strikten Zwölf-Stunden-Abstinenzfensters vor dem Dienstantritt Alkohol konsumiert hatten. Der Vorfall führte zu einer sofortigen Dienstunfähigkeit der betroffenen Besatzungsmitglieder und einer daraus resultierenden Verzögerung des Linienfluges nach Tokio um mehr als vierzig Minuten. Da es sich bereits um die zweite ministerielle Rüge für die Fluggesellschaft innerhalb weniger Monate handelt – nach einem ähnlichen Vorfall mit einem Flugkapitän auf einer internationalen Route –, fordert die Luftfahrtbehörde nun bis zur Mitte des kommenden Monats einen umfassenden Katalog an Gegenmaßnahmen. Die Führung von Japan Airlines reagierte mit drakonischen internen Sanktionen, die von der fristlosen Entlassung der leitenden Flugbegleiterin über die Suspendierung der zweiten Mitarbeiterin bis hin zu pauschalen Gehaltskürzungen für alle siebenunddreißig Vorstandsmitglieder des Konzerns reichen, um das erschütterte Vertrauen in die Betriebssicherheit der Fluggesellschaft wiederherzustellen.
Die behördlichen Ermittlungen zum Vorfall auf dem Flughafen Hiroshima
Der genaue Ablauf des Vorfalls rekonstruierte sich im Rahmen der behördlichen Untersuchung durch die japanische Zivilluftfahrtbehörde. Die beiden Kabinenmitarbeiterinnen befanden sich im Rahmen eines regulären Umlaufs in Hiroshima und waren für den morgendlichen Rückflug zur Metropole Tokio eingeteilt. Bei den standardmäßig vorgeschriebenen internen Kontrollen oder aufgrund von Hinweisen aus der restlichen Besatzung wurde vor dem Boarding der Passagiere ein Verstoß gegen die strengen Richtlinien des japanischen Luftfahrtgesetzes festgestellt.
Die darauffolgenden Überprüfungen bestätigten, dass die Flugbegleiterinnen die zeitlichen Vorgaben für den Alkoholkonsum vor dem Dienstantritt massiv missachtet hatten. Das Regelwerk sieht vor, dass für das fliegende Personal ein absolutes Alkoholverbot in den zwölf Stunden direkt vor dem geplanten Abflug gilt. Nach der Feststellung des Verstoßes mussten die beiden Mitarbeiterinnen unverzüglich vom Dienst suspendiert werden. Da im dichten japanischen Inlandsnetz kein sofortiger Ersatz für die wichtige Funktion der leitenden Purserette am Flughafen Hiroshima bereitstand, verzögerte sich die Flugvorbereitung der Maschine erheblich, bis eine logistische Lösung für die Mindestbesetzung der Kabine gefunden werden konnte.
Strukturelle Wiederholungsfälle und der Druck durch das Verkehrsministerium
Die Schärfe der ministeriellen Reaktion resultiert vor allem aus der Tatsache, dass es sich nicht um einen isolierten Einzelfall bei der Fluggesellschaft handelt. Bereits wenige Monate zuvor war ein Flugkapitän von Japan Airlines vor dem Start eines internationalen Langstreckenfluges ebenfalls wegen des Einflusses von Alkohol aufgefallen, was damals zu einer landesweiten Berichterstattung und einer ersten Rüge durch die Aufsichtsbehörden führte. Das wiederholte Versagen der internen Kontrollmechanismen innerhalb so kurzer Zeit hat das Verkehrsministerium veranlasst, eine formelle Verwaltungsanordnung zu erlassen.
Das Ministerium hat der Konzernleitung eine strikte Frist bis zum siebzehnten Juli gesetzt, um einen detaillierten und verbindlichen Aktionsplan vorzulegen. In diesem Dokument muss die Fluggesellschaft präzise darlegen, mit welchen technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen eine zukünftige Missachtung der Sicherheitsvorschriften absolut ausgeschlossen werden kann. Die Behörde drohte implizit mit weitergehenden Schritten, sollte das Sicherheitsmanagement des Unternehmens nicht grundlegend reformiert werden, da der Ruf der japanischen Luftfahrtindustrie für extreme Pünktlichkeit und kompromisslose Sicherheit auf dem globalen Markt auf dem Spiel steht.
Konsequente Personalmaßnahmen und kollektive Verantwortung der Konzernführung
In einer offiziellen Erklärung betonte das Management von Japan Airlines, dass man die Angelegenheit außerordentlich ernst nehme und die tiefe Besorgnis der Öffentlichkeit und der Behörden teile. Um ein klares Signal an die gesamte Belegschaft und die Aktionäre zu senden, griff die Fluggesellschaft zu drastischen arbeitsrechtlichen und disziplinarischen Mitteln. Die leitende Flugbegleiterin, der als Vorgesetzte eine besondere Vorbildfunktion zukam, wurde mit sofortiger Wirkung fristlos aus dem Unternehmen entlassen. Die zweite beteiligte Flugbegleiterin wurde für unbestimmte Zeit vom Flugdienst suspendiert, während gegen sie weitere interne Ermittlungen laufen.
Bemerkenswert für die westliche Unternehmens- und Managementkultur ist die kollektive finanzielle Bestrafung der gesamten Führungsebene von Japan Airlines. Als Zeichen der Übernahme der Gesamtverantwortung für die operativen Defizite im Konzern wurde beschlossen, die Bezüge und Aufwandsentschädigungen aller siebenunddreißig Vorstandsmitglieder des Unternehmens spürbar zu reduzieren. Diese Maßnahme der Unternehmensführung soll demonstrieren, dass die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien keine reine Pflicht der operativen Angestellten an der Front ist, sondern dass das Top-Management die Letztverantwortung für das Verhalten aller Mitarbeiter trägt.
Verschärfung der Kontrollsysteme in der japanischen Luftfahrtindustrie
Der aktuelle Vorfall bei Japan Airlines fügt sich in eine Reihe von ähnlichen Vorfällen ein, die die japanische Luftfahrtbranche in den vergangenen Jahren zu einer fundamentalen Verschärfung der internen Alkoholtests gezwungen haben. Nach mehreren öffentlichkeitswirksamen Skandalen bei verschiedenen japanischen Fluggesellschaften, bei denen teilweise Piloten kurz vor dem Abflug im Ausland von lokalen Polizeibehörden wegen Trunkenheit arretiert worden waren, hatte die japanische Regierung die nationalen Richtlinien massiv verschärft.
Seitdem sind alle japanischen Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, modernste, behördlich zertifizierte Atemalkohol-Messgeräte einzusetzen, die die Testergebnisse direkt digital an die Flugbetriebsleitung übermitteln. Die Tests müssen von jedem Besatzungsmitglied vor dem Antritt des Fluges unter der Aufsicht eines Zeugen durchgeführt werden. Dass es trotz dieser lückenlosen Testinfrastruktur nun zu dem Vorfall in Hiroshima kam, deutet aus Sicht von Analysten darauf hin, dass neben den technischen Kontrollen auch eine kontinuierliche Sensibilisierung und psychologische Betreuung des Personals notwendig ist, um die tief verankerte Null-Toleranz-Kultur in der täglichen Praxis fehlerfrei aufrechterhalten zu können.