Flughafen Lugano (Foto: Jan Gruber).
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Verlängerung der Konzession: Flughafen Lugano sichert Betriebsrecht bis 2056

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Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Betriebskonzession für den Flughafen Lugano-Agno um weitere 30 Jahre bis zum 15. September 2056 verlängert.

Mit dem Entscheid erhält die Stadt Lugano als Eigentümerin des Regionalflughafens im Kanton Tessin Planungssicherheit bezüglich des rechtlichen Rahmens. Gleichzeitig stehen die kommunalen Behörden und die Betreibergesellschaft vor der Aufgabe, Entscheidungen über erforderliche Sanierungsmaßnahmen an der Infrastruktur zu treffen und ein tragfähiges Zukunftsmodell für den zivilen Flugbetrieb zu definieren.

Finanziell verzeichnete die Betreibergesellschaft im ersten Halbjahr 2026 eine Stabilisierung des operativen Geschäfts. Der Regionalflughafen wies für diesen Zeitraum einen Betriebsüberschuss von etwas mehr als 200.000 Schweizer Franken aus, nachdem in der Vorjahresperiode noch ein Fehlbetrag von knapp 100.000 Franken aufgelaufen war. Nach dem Zusammenbruch des Linienverkehrs durch die Pleite von Adria Airways und der anschließenden Liquidierung der früheren Betreibergesellschaft LASA basiert das verbliebene Verkehrsaufkommen im Tessin vor allem auf der allgemeinen Luftfahrt, Business-Jets, Flugschulen und saisonalen Charterverbindungen.

Zusätzliche Perspektiven für den Standort könnten sich durch Anpassungen im Schweizer Luftfahrtrecht ergeben. Diskutiert wird eine Gesetzesänderung, die es Fluggesellschaften aus dem EU- und EFTA-Raum unter definierten Rahmenbedingungen erlauben würde, Inlandsstrecken innerhalb der Schweiz zu bedienen. Eine derartige Lockerung des Kabotageverbots könnte den Weg für eine Wiederaufnahme der traditionell wichtigen Verbindung zwischen Lugano und Genf ebnen. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren in den parlamentarischen Gremien des Bundes ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Branchenbeobachter merken an, dass der langfristige Weiterbetrieb des Regionalflughafens mit erheblichen Investitionspflichten für die öffentliche Hand verbunden bleibt. Neben der Erneuerung von Pisten- und Gebäudeanlagen stellt die orografisch anspruchsvolle Lage im Agno-Tal hohe Anforderungen an Flugsicherung und Anflugverfahren, was die betrieblichen Festkosten hoch hält. Ob der Standort ohne dauerhafte kommunale Zuschüsse rentable Auslastungszahlen erreichen kann, hängt maßgeblich von den künftigen Rahmenbedingungen für die regionale Zivilluftfahrt ab.

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