Verpatzter Urlaub? Diese Tipps hat die Arbeiterkammer

Gebäude der Arbeiterkammer Wien (Foto: Jan Gruber).
Gebäude der Arbeiterkammer Wien (Foto: Jan Gruber).

Verpatzter Urlaub? Diese Tipps hat die Arbeiterkammer

Gebäude der Arbeiterkammer Wien (Foto: Jan Gruber).
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Die Urlaubshauptsaison 2022 neigt sich dem Ende zu. Die Nachfrage ist in diesem Jahr deutlich höher als im Vorjahr. Dementsprechend gab es auch deutlich mehr Probleme. Viele Flüge wurden gestrichen oder waren massiv verspätet. Auch in den Hotels entsprach nicht unbedingt alles den Versprechungen aus den Reisekatalogen.

Die Arbeiterkammer Wien hat aus der Fülle der Beschwerden 377 Fälle herausgepickt und diese analysiert. Auf dieser Grundlage geben die Konsumentenschützer einige wertvolle Tipps, denn einfach von Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften und sonstigen Leistungsträgern abspeisen lassen sollten sich Urlauber auf keinen Fall.

Verpatzter Urlaub – das können Sie tun:

  • Ansprüche einfordern: Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche geltend, am besten mittels eingeschriebenem Brief. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter. Bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den Flug hätte durchführen sollen oder durchgeführt hat. Musterbriefe finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at.
  • Nicht abspeisen lassen: Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten. Auch Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen ausbezahlt werden, außer Sie erklären sich mit einem Gutschein schriftlich einverstanden.

Was gibt’s zurück?

  • Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle.
  • Entgangene Urlaubsfreude: Sie können einen Anspruch auf Schadenersatz haben, etwa für entgangene Urlaubsfreude. Dabei muss den Reiseveranstalter oder seine Partner, etwa Fluglinie oder Hotel, ein Verschulden treffen. Ein Beispiel: Durchfallerkrankung durch ein verdorbenes Buffet. Dokumentieren Sie immer genau den Sachverhalt. Ob Schadenersatzanspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.

Für die nächste Reise – das sollten Sie tun:

  • Beschweren und dokumentieren: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel (etwa Fotos, Zeugen, Videos), damit Sie Beweise haben.
  • Buchen Sie direkt beim Anbieter: Oft gibt es bei Stornierungen bei der Rückerstattung des Reise- oder Flugpreises Probleme, wenn Sie Ihre Reise über ein Online-Vermittlungsportal gebucht haben. Viele Beschwerden zeigen, dass insbesondere bei Flugannullierungen Konsumenten gerne zwischen Fluglinie und Online-Vermittlungsportal hin- und hergeschickt werden.

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