Die Billigfluggesellschaft Blue Air hat in Rumänien eine saftige Geldstrafe kassiert. Die Verbraucherschutzbehörde ANPC legte dem Carrier ein Bußgeld in der Höhe von umgerechnet zwei Millionen Euro auf, weil man sich rund ein Jahr lang nicht an die gesetzlichen Erstattungspflichten bei gestrichenen Flügen gehalten hat.
Es ist die höchste Strafe, die in Rumänien jemals in Konsumentenschutzangelegenheiten verhängt wurde. Die Behörde wirft Blue Air vor, dass das Unternehmen im Zeitraum von 30. April 2021 bis 30. April 2022 in tausenden Fällen bei gestrichenen Flügen das Geld nicht innerhalb von 10 Tagen zurückbezahlt hat. Gesetzlich ist dies innerhalb von sieben Tagen vorgeschrieben, wobei das Amt bereits eine „Kulanzfrist“ von drei weiteren Tagen Bearbeitungszeit zugestanden hat.
Zu den Ermittlungen geführt haben insgesamt 924 Beschwerden, die aus 20 EU-Staaten (inklusive Rumänien) gegen die Billigfluggesellschaft eingebracht wurden. Die Behörde erklärte, dass es sich um insgesamt 11.289 Flüge, die auf 178.405 Buchungen entfallen, handelt. Der Umsatzwert wurde mit 66,6 Millionen Rumänischen Lei geschätzt.
Da sich Blue Air strikt geweigert haben soll die Einnahmen offenzulegen, wurden diese geschätzt und anschließend das Bußgeld in der Höhe von zwei Millionen Euro verhängt. Blue Air will dies nicht auf sich sitzen lassen und kontert, dass die von der Konsumentenschutzbehörde genannten Zahlen nicht stimmen würde. Es handle sich um Flüge, die aufgrund der Coronawellen 3, 4 und 5 ausgesetzt werden mussten. Auch hätten die meisten Betroffenen ihre Reisen umgebucht und mittlerweile angetreten.
Gegen das Bußgeld steht Blue Air ein Rechtsmittel offen, das man auch ergreifen möchte. Sofern das Unternehmen dieses binnen der im Bescheid genannten Rechtmittelfrist einbringt, erwächst zunächst keine Rechtskraft und die Angelegenheit landet vor dem sachlich zuständigen Verwaltungsgericht.