Diese Zahl muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Allein bei zehn deutschen Gerichten sind 45.000 Fälle anhängig, bei denen Konsumenten gegen Airlines und/oder Veranstalter klagen. Zumeist geht es um noch immer nicht erfolgte Rückerstattungen abgesagter Flüge bzw. Pauschalreisen. Dies teilte der Deutsche Richterbund mit.
Das Fachmagazin „Deutsche Richterzeitung“ führte eine Umfrage unter den Richtern durch und dabei wurde festgestellt, dass unmittelbar nach der Lockdown-Zeit die eingebrachten Klagen aufgrund nicht erhaltener Erstattungen gegen Fluggesellschaften und Reiseveranstalter einen regelrechten Boom erlebt haben. Bei abgesagten Flügen sind Airlines gesetzlich dazu verpflichtet den bezahlten Ticketpreis vollständig zu erstatten. Damit nahm man es aber alles andere als genau.
Der Deutsche Richterbund nennt auch Zahlen: In Köln sind derzeit rund 9.500 Klagen anhängig, in Düsseldorf etwa 9.000, in Frankfurt rund 7.500, in Berlin und München etwa 4.000. Die Liste lasse sich lang fortsetzen, denn es soll kaum ein deutsches Amtsgericht geben, das nicht mit Klagen von Konsumenten, die auf ihr Geld warten, regelrecht überschwemmt wird.
Möglicherweise liegt es auch daran, dass viele so genannte Fluggastrechte-Portale die Krise zur Anpassung ihrer Geschäftsmodelle genutzt haben. So wird gegen Provision die Eintreibung des nicht-erstatteten Ticketgelds angeboten. Die Anbieter ziehen in außergewöhnlich hohem Umfang vor Gericht.