Boeing 737-700 (Foto: Pixabay).
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Verschleppte Erstattungen: SAS kassiert Geldstrafe in Norwegen

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Der rund zweiwöchige Pilotenstreik der SAS-Piloten hat für die Fluggesellschaft ein Bußgeld zur Folge. Hintergrund ist, dass die Zivilluftfahrtbehörde der Ansicht ist, dass sich der Carrier bei der Erstattung von Tickets zu viel Zeit gelassen hat. Die EU-Verordnung sieht vor, dass binnen einer Woche zurückbezahlt werden muss.

Leider ignorieren viele Fluggesellschaften in diesem Zusammenhang geltendes Recht. Während sich Behörden in Deutschland und Österreich eher passiv verhalten, verhängen besonders in Osteuropa immer mehr Behörden empfindliche Bußgelder. Nun trifft es auch SAS, denn in Norwegen hat man genau deswegen eine Geldstrafe in der Höhe von 100.000 Norwegischen Kronen kassiert.

Allerdings kommt diese keinesfalls überraschend, denn im August 2022 ermahnte die norwegische Zivilluftfahrtbehörde die Fluggesellschaft SAS die Ticketgelder bei ausgefallenen Flügen zügig zu erstatten. Es folgte dann im September 2022 eine explizite Anweisung, die zur Folge hatte, dass man ab dem 15. September 2022 gerechnet binnen sieben Tagen sämtlichen betroffenen Kunden ihr Geld zurückgeben muss. Auch das fruchtete nicht.

Nach verstrichener Frist griffen die Norweger dann zum Bußgeld, das man offiziell übrigens Zwangsgeld nennt. Der entsprechende Bescheid wurde laut Zivilluftfahrtbehörde Anfang dieser Woche an SAS übermittelt. Dieser sieht vor, dass 100.000 Norwegische Kronen an Zwangsgeld wegen Missachtung einer behördlichen Anweisung zu bezahlen sind. Sollte SAS nicht binnen zehn Tagen die Durchführung aller Erstattung nachweisen, kommt schon der nächste Strafbescheid aus Norwegen.

Die Fluggesellschaft bestätigt, dass man aus Norwegen einen „Strafzettel“ bekommen hat. Allerdings ist man anderer Ansicht und verweist auf durchaus komplexe Fälle. Daher ist davon auszugehen, dass SAS ein Rechtsmittel gegen den ersten Zwangsgeldbescheid aus Norwegen einlegen wird. Bei fristgemäßem Einbringen hat dieser zunächst aufschiebende Wirkung, da der Fall dann einem Gericht zur Entscheidung vorgelegt werden muss.

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