Flughafen Frankfurt am Main (Foto: Jan Gruber).
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Verzögerung bei Swissport: Wisag bleibt am Frankfurter Flughafen – Unklarheiten bei der Personalrekrutierung

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Der Frankfurter Flughafen, als einer der größten und verkehrsreichsten Flughäfen Europas, erlebt derzeit eine unerwartete Verzögerung bei der Umstellung auf den neuen Flugzeugabfertiger Swissport. Der bisherige Dienstleister Wisag bleibt aufgrund von Personalproblemen noch auf unbestimmte Zeit aktiv. Swissport, das die Ausschreibung für die Abfertigungsdienstleistungen gewonnen hatte, kann die vereinbarten Leistungen zum 1. Februar nicht im vollen Umfang erbringen, was zu einer vorläufigen Fortsetzung der Zusammenarbeit mit Wisag führt. Diese Situation hat nicht nur betriebliche Auswirkungen, sondern auch rechtliche Konsequenzen, da Wisag gegen die Vergabeentscheidung vor dem Verwaltungsgericht klagt.

Im Herbst 2023 hatte Swissport den Zuschlag für die Bodenabfertigungsdienste am Frankfurter Flughafen erhalten. Die Dienstleistungen umfassen das Beladen und Entladen der Flugzeuge, die Reinigung der Kabinen sowie weitere unterstützende Arbeiten, die für den reibungslosen Ablauf des Flugbetriebs unerlässlich sind. Der Vertrag wurde für eine Dauer von sieben Jahren abgeschlossen, was den langfristigen Plan von Swissport unterstreicht, sich als führender Anbieter von Flugzeugabfertigungsdiensten in Frankfurt zu etablieren.

Allerdings gab es bereits vor dem vorgesehenen Wechsel Schwierigkeiten. Swissport konnte nicht genügend Personal rekrutieren, um die vereinbarten Aufgaben zum geplanten Startdatum, dem 1. Februar, vollständig zu übernehmen. Die fehlenden Arbeitskräfte sind ein zentrales Problem, da die Abfertigungsprozesse am Flughafen stark von der Verfügbarkeit und der Expertise der Mitarbeiter abhängen. Die fehlende personelle Ausstattung verwehrt es Swissport, die hochkomplexen Anforderungen des Flughafens in vollem Umfang zu erfüllen.

Wisags Rolle und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Der bislang verantwortliche Dienstleister, Wisag, reagierte umgehend auf die angekündigte Personalnot bei Swissport und machte deutlich, dass man nicht bereit sei, eigenes Personal für einen Betriebsübergang zur Verfügung zu stellen. Wisag, das bereits seit vielen Jahren am Flughafen tätig ist, hatte für den Fall eines Betriebsübergangs auf die Rechtslage hingewiesen, dass das Unternehmen nicht verpflichtet ist, Mitarbeiter an einen neuen Dienstleister zu übergeben.

Infolgedessen entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof, dass die bisherige Vereinbarung zwischen dem Flughafenbetreiber Fraport und Wisag weiterhin Bestand habe und Wisag vorerst weiterhin die Bodenabfertigung übernehmen wird. Diese Übergangsregelung gilt auf unbestimmte Zeit, was bedeutet, dass Swissport erst dann vollständig übernehmen kann, wenn genügend Personal zur Verfügung steht, um die Abfertigungsleistungen zu erbringen.

Zusätzlich zu dieser Einigung kämpft Wisag jedoch weiterhin mit einer Klage gegen die Vergabeentscheidung. Die Firma fordert eine Überprüfung des Ausschreibungsverfahrens und hat die Entscheidung, den Vertrag an Swissport zu vergeben, vor Gericht angefochten. In dieser Klage geht es insbesondere um die Frage, ob die Vergabe unter rechtlich einwandfreien Bedingungen stattgefunden hat. Ein entsprechendes Eilverfahren wurde zwar eingestellt, jedoch steht eine Entscheidung in der Hauptsache noch aus.

Die Einigung und der Stand der Dinge

Die Einigung zwischen Wisag und dem Flughafenbetreiber Fraport bedeutet, dass Wisag, auch wenn sie nicht mehr direkt als Hauptauftragnehmer fungiert, im Unterauftrag von Fraport weiterhin den Großteil der Abfertigungsleistungen am Flughafen Frankfurt erbringt. Laut eines Sprechers von Fraport sei man zuversichtlich, dass der Ablauf der Bodenabfertigung reibungslos fortgeführt werden könne. „Die Zusammenarbeit mit Wisag wird nahtlos weitergeführt, und wir sind sicher, dass wir alle operativen Anforderungen weiterhin erfüllen können“, erklärte der Sprecher.

Auch wenn diese Lösung vorerst für alle Beteiligten praktikabel scheint, werfen die Umstände rund um die Personalprobleme und die Klage von Wisag einen Schatten auf die Umstellung. Die anfängliche Unsicherheit über den Start von Swissport könnte langfristige Auswirkungen auf die Abfertigungsprozesse und die beteiligten Akteure haben, wenn sich die rechtlichen Auseinandersetzungen weiter hinziehen.

Reaktionen und mögliche Perspektiven

Die Situation zeigt, wie komplex die Abläufe am Frankfurter Flughafen sind, insbesondere wenn es um die Übergabe von Dienstleistungen zwischen verschiedenen Anbietern geht. Swissport hatte sich auf die Übernahme der Abfertigungsdienste gefreut, da diese eine bedeutende Expansion im deutschen Markt für das Unternehmen darstellen. Doch nun steht Swissport vor der Herausforderung, nicht nur seine Personalprobleme zu lösen, sondern auch das Vertrauen der Flughafennutzer und -partner zu gewinnen.

Die Klage von Wisag könnte das Bild zusätzlich trüben. Sollten die rechtlichen Auseinandersetzungen zu einer Verzögerung oder gar einer Rücknahme der Vergabeentscheidung führen, könnte dies nicht nur die Abfertigungsprozesse durcheinanderbringen, sondern auch das Vertrauen in die Ausschreibungspraktiken am Frankfurter Flughafen beeinträchtigen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt, insbesondere im Hinblick auf die Hauptsacheentscheidung des Verwaltungsgerichts.

Die Verzögerung bei der Übernahme der Bodenabfertigungsdienste durch Swissport am Frankfurter Flughafen zeigt, wie schnell sich scheinbar klare Vergabeverfahren in komplexe rechtliche und betriebliche Herausforderungen verwandeln können. Die Entscheidung, Wisag vorerst weiterarbeiten zu lassen, bietet eine Übergangslösung, die jedoch von Unsicherheiten geprägt ist. Langfristig wird es entscheidend sein, ob Swissport in der Lage ist, die personellen Probleme zu lösen und die Abfertigungsprozesse auf die gewünschte Weise zu übernehmen, ohne dass es zu weiteren rechtlichen oder betrieblichen Störungen kommt.

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