Der österreichische Verfassungsgerichtshof entschied in der vergangenen Session in insgesamt 700 Fällen. Auch über die eingebrachte Klima-Klage der Umweltorganisation Greenpeace: Sie wurde zurückgewiesen.
Die Antragsteller riefen den VfGH im Februar an, um gegen die “unfaire Bevorteilung” des klimaschädlichen Flugverkehrs gegenüber der Bahn vorzugehen. Doch der Gerichtshof stellt klar: Die NGO ist nicht unmittelbar in ihren Rechten verletzt. Somit sei eine Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags nicht gegeben.
Außerdem sei nicht begründet worden, weshalb Teile der Regelungen als verfassungswidrig erachtet werden. „Dies darf jedoch nicht offen bleiben, zumal es sich um Bestimmungen handelt, die mit den kritisierten Steuerbefreiungen nicht untrennbar zusammenhängen“, argumentierte der Gerichtshof.
Die Sammelklage der Umweltorganisation beinhaltete vor allem eine Bevorzugung des klimaschädlichen Flugverkehrs gegenüber der Bahn. Kerosinsteuerbefreiung auf innerstaatliche Flüge und Umsatzsteuerbefreiung von internationalen Flügen wären mit ein Grund, dass Flüge gegenüber der Bahn billigere Preise anbieten können.