Vida stellt acht dringende Fragen an Staatssekretär Brunner

Logos von ÖGB und Vida (Foto: Jan Gruber).
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Vida stellt acht dringende Fragen an Staatssekretär Brunner

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Im Vorfeld seiner heutigen Pressekonferenz mit der Austro Control zum Thema “Fliegen aus der Krise – nachhaltig und sicher” stellt der Fachbereich Luftfahrt in der Gewerkschaft Vida acht dringende Fragen zur nach wie vor auf sich warten lassenden neuen nachhaltigen und sozialen Dimension für das fliegende Personal an Magnus Brunner, Staatssekretär für Luftfahrt.

„Weit über ein Jahr nach Ausbruch der Pandemie fehlen noch immer angekündigte Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Erholung der Luftfahrt, damit diese nicht wieder in den skrupellosen Dumpingwettbewerb von vor der Krise zurückfällt“, stellt Daniel Liebhart, Vorsitzender des Vida-Fachbereichs Luftfahrt fest. Die Gefahr sei zu groß, dass die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit wieder zu kurz kommt. 

Auf europäischer Ebene habe die Bundesregierung die großen Fragen wie einheitliche Sozialstandards richtigerweise in Angriff genommen. „Auf nationaler Ebene aber, auf der Staatssekretär Brunner direkt handlungsfähig wäre und unmittelbar für mehr Nachhaltigkeit sorgen könnte, ist leider bis heut nahezu nichts geschehen“, fordert Liebhart die Umsetzung der angekündigten Maßnahmen ein.

„Der Ausbruch des Corona-Virus hat durch den vorherrschenden Dumpingwettbewerb am Flughafen Wien wie ein Brandbeschleuniger auf das Luftfahrtgeschäft gewirkt. Der Sozialdumpingdruck auf die Arbeitnehmer wurde abrupt erhöht“, so der Vida-Gewerkschafter. Die aufgrund des gnadenlosen Wettbewerbs Eigenkapital-schwachen Airlines seien nicht in der Lage gewesen, eine Pandemie durchzustehen. „Aber jetzt, weit über ein Jahr danach, könnten schon die ersten nachhaltigen und sozialen Maßnahmen für einen fairen Wettbewerb und Umgang mit dem Personal etabliert sein. Warum ist davon noch nichts zu sehen? Wir erwarten uns daher von Staatssekretär Brunner konkrete Antworten auf unsere Fragen und kein Vertrösten auf später“, bekräftigt Liebhart.

Die acht Fragen der vida an Staatssekretär Brunner lauten im Einzelnen:

  1. Wo bleiben die nationalen und europäischen Ergebnisse zum von der Regierung angekündigten Mindestticketpreis in Höhe von 40 Euro im Rahmen des Klimaschutzes und als Maßnahme gegen Sozialdumping? 
  2. Wo bleiben die Ergebnisse für die angekündigten sozialen Standrads für das fliegende Personal in Europa, um endlich Billigairlines, die nationale Recht oft trickreich mit Füßen treten, endlich besser in den Griff zu bekommen? Wann findet dazu ein Luftfahrtgipfel mit allen Beteiligten statt?
  3. Die neuen Unternehmensformen der Billigairlines, die durch die europäische Liberalisierung Einzug gehalten haben, können die Gründung eines Betriebsrats rechtswirksam verhindern. Wo bleibt die Anpassung des österreichischen Arbeitsverfassungsgesetzes an die neuen Betriebsformen paneuropäischer Airlines?
  4. Wo bleibt die Anpassung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes? Die derzeitige Fassung nimmt auf eine irreguläre KV-Landschaft wie bei den Airlines keine Rücksicht. Es existieren derzeit nur Betriebskollektivverträge, da die Wirtschaftskammer einen Branchenkollektivvertrag bisher abgelehnt hat. Eine Feststellung, ob ortsüblicher Lohn bezahlt wird, ist damit genauso nicht möglich wie auch die Bekämpfung von Sozialdumping.
  5. Wo bleibt die Aufstockung der Kontrollressourcen für die Finanzpolizei und das Verkehrsarbeitsinspektorat? Die Kontrollinstanzen leiden seit Jahren unter einem eklatanten Personalmangel.
  6. Warum wurde noch kein Konzept für regelmäßige Kontrollen bei Airlines erarbeitet? Es muss gewährleistet sein, dass auch jede Billigairline in regelmäßigen Abständen hinsichtlich Lohn- und Sozialdumpings kontrolliert werden kann? Derzeit „rutschen“ manche Airlines durch diesen Kontrollmechanismus, da die notwendigen luftfahrtrechtlichen Zutrittsberechtigungen für die Kontrollbehörden nicht vom Flughafen nach Rücksprache mit dem zuständigen Innen- und Klimaschutzministerium erteilt wurden. Das Geschäftsmodell einer Airline ist im Unterschied etwa zu einer klassischen Baustelle ein hoch mobiles. Kontrollen können daher nur nach Ankunft oder vor Abflug einer Airline erfolgen – ein Kontrollkonzept muss dies mitberücksichtigen.
  7. Warum wurde noch kein Register mit allen PilotInnen und FlugbegleiterInnen, die ihre Homebase in Österreich haben, aufgebaut? Bei einigen Billigairlines wird das Personal im Ausland angemeldet und hat seinen Dienstort in Österreich. Derzeit weiß keine öffentliche Stelle in Österreich, wie viele Beschäftigten davon betroffen sind, obwohl diese ArbeitnehmerInnen dem österreichischen Arbeitsrecht unterliegen. Für effiziente Kontrollen des Arbeitsinspektorats und der korrekten Abfuhr von Sozialabgaben sowie der richtigen Anmeldung der ArbeitnehmerInnen ist das ein solches Register dringend notwendig.
  8. Warum wurden diverse Doppelbesteuerungsabkommen Österreichs noch immer nicht neu verhandelt? Derzeit gibt es Abkommen, mit denen ein Unternehmen mit Sitz im Ausland die Einkommenssteuer des fliegenden Personals mit niedrigeren Steuersätzen im Ausland abführen kann. Airlines, die besser bezahlte Arbeitsplätze in Österreich anbieten sowie ihre Steuerleistungen hier erbringen, kommen damit unter Druck und werden danach trachten, ihre Steuerleistung ebenfalls ins Ausland zu verlagern.

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