Der Verein für Konsumenteninformation verlängert seine „Geld-zurück-Aktion“ für Lauda- und Austrian-Airlines-Tickets, die aufgrund der Corona-Krise nicht genutzt werden konnten.
Frustrierte Passagiere, deren Flug aufgrund der Corona-Pandemie annulliert wurde, werden oftmals mit Gutscheinen abgespeist. Dabei haben sie das Recht auf der eigenen Seite: Sagt eine Fluggesellschaft den Flug ab, hat man die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises oder einer anderweitigen Beförderung unter vergleichbaren Umständen. Airlines dürfen laut EU-Recht Wertgutscheine nur dann ausstellen, wenn der betroffene Kunde die Annahme freiwillig akzeptiert.
Die Praxis sieht aber anders aus: Aufgrund der finanziellen Notlage missachten viele Luftfahrtunternehmen ihre Pflichten. Und heimische Regierungen schauen darüber hinweg. In den Niederlanden, Frankreich, Italien, Belgien und Luxemburg legte man sogar die sonst übliche Rückerstattungspflicht erst kürzlich lahm – eine Gutschein-Lösung soll vorübergehende Abhilfe schaffen. Diese nationalen Alleingänge missfallen der EU-Kommission, die trotz Corona weiterhin an die Unveränderlichkeit der EU-Fluggastrechteverordnung festhält.
Auch in Österreich ist dieses Problem allgegenwärtig. Seit Ende April haben sich bereits über 9.000 Konsumenten beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) gemeldet, die ihren Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises bei der AUA und Lauda geltend machen möchten. Dabei hat der VKI eine Aktion ins Leben gerufen, um Verbraucher kostenfrei bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Diese wurde bis zum 30. Juni verlängert – Betroffene können hier den Service in Anspruch nehmen.