London City Airport (Foto: René Steuer).
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Warnung vor gefälschten Webseiten zur britischen Einreisegenehmigung ETA

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Seit dem 2. April 2025 benötigen die meisten EU-Staatsbürger für die Einreise in das Vereinigte Königreich eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Im Zusammenhang mit der Beantragung dieser Genehmigung warnen Behörden vor betrügerischen Webseiten, die der offiziellen Seite der britischen Regierung täuschend ähnlich sehen. Diese gefälschten Portale versuchen, persönliche Daten abzugreifen und deutlich höhere Gebühren als die offiziellen 16 Britischen Pfund (etwa 18 Euro) von den Konten der Antragsteller abzubuchen.

Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen beispielsweise warnt vor einer Vielzahl von Anbietern, die im Internet Dienstleistungen zur Beantragung der ETA anbieten und in den Suchmaschinenergebnissen oft prominent platziert sind. Für diese vermeintliche Hilfe wird häufig ein Vielfaches des eigentlichen Preises verlangt, wobei die tatsächlichen Kosten für die Antragsteller nicht immer transparent dargestellt werden. Die Polizei hat bereits Anzeigen aufgenommen, in denen Geschädigte von Abbuchungen bis zu 200 Euro für eine einzige Einreisegenehmigung berichten.

Die Polizei rät dringend, für die Beantragung der ETA ausschließlich die zwei offiziellen Kanäle zu nutzen. Dies ist zum einen das offizielle Portal der britischen Regierung und zum anderen die offizielle „UK ETA“-App, die in den App Stores von Apple und Google erhältlich ist. Diese beiden Wege gewährleisten, dass die Antragsteller die korrekte Gebühr bezahlen und ihre persönlichen Daten sicher übermitteln.

Personen, die den Verdacht haben, auf eine betrügerische Webseite hereingefallen zu sein, sollten sich umgehend bei der Polizei melden und Anzeige erstatten. Dies kann helfen, weitere Betrugsfälle zu verhindern und die Täter zu verfolgen. Die britische Regierung hat ihrerseits Informationen und Warnhinweise bezüglich betrügerischer ETA-Webseiten veröffentlicht, um Reisende zu sensibilisieren.

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