Wegen 25 Euro: Eltern wollten Baby in Tel Aviv zurücklassen

Kleinkind (Foto: Unsplash/Bonnie Kittle).
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Wegen 25 Euro: Eltern wollten Baby in Tel Aviv zurücklassen

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Am 31. Jänner 2023 ereignete sich auf dem Flughafen Tel Aviv ein durchaus ungewöhnlicher Vorfall, denn Eltern haben ihr Baby, das sich in einer Trageschale befand, einfach am Check-in-Schalter zurück. Das Paar wollte mit Ryanair-Flug 4710 nach Charleroi fliegen.

Die Mitnahme von Kleinkindern ist bei den meisten Fluggesellschaften kostenpflichtig. Je nach Anbieter muss dieses zumindest angemeldet werden oder aber ein spezielles Baby-Ticket ist zu erwerben. Im konkreten Fall hätten die Eltern rund 25 Euro an Ryanair bezahlen müssen. Das wollten diese aber nicht und haben ihr Kind, das sich in einer Trageschale befand, einfach am Check-in-Schalter zurückgelassen und begaben sich zur Passkontrolle.

Das Verhalten stieß dem Bodenpersonal sauer auf, so dass umgehend Polizei und Sicherheitsdienst gerufen wurden. Dem Paar wurde die Weiterreise vorläufig untersagt. Statt dem Heimflug nach Charleroi gab es nun ein Verhör durch die Exekutive Israels. Besonders am Flughafen Tel Aviv ist man hinsichtlich Sicherheit äußerst sensibel und auf so ziemlich jede Eventualität vorbereitet, aber dass ein Paar ihren Sohn im Babyalter einfach zurücklässt und ohne diesen nach Hause fliegen will, weil man zu geizig ist 25 Euro für die Beförderung des Kindes zu bezahlen, ist bislang nicht vorgekommen.

Ein Sprecher des Ben-Gurion-Flughafens erklärte unter anderem: „Ein Ehepaar mit einem Baby, das einen belgischen Pass besitzt, kam für einen Ryanair-Flug am Terminal 1 an, ohne ein Ticket für das Baby zu haben. Das Paar kam mit Verspätung zum Flug, nachdem die Abfertigungsschalter für den Flug bereits geschlossen waren. Sie ließen den Kindersitz mit dem Baby zurück und wollten zur Sicherheitskontrolle im Terminal 1 gehen, um zum Abfluggate zu gelangen“.

Die Polizei führt nun ein Ermittlungsverfahren nach israelischem Recht gegen die Eltern des Kindes. Der Ausgang ist noch völlig offen. Aus rechtlichen Gründen ist auf die Unschuldsvermutung aufmerksam zu machen.

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