Der Insolvenzverwalter der ehemaligen Fluggesellschaft Montenegro Airlines hat mittlerweile die dritte Klage gegen die staatliche Nachfolgegesellschaft Air Montenegro wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Markenrechte eingebracht. Diesmal geht es um die Uniformen des fliegenden Personals.
Im Nachgang von Insolvenzen kommt es immer wieder mal vor, dass beispielsweise Flugbegleiter bei ihrem neuen Arbeitgeber temporär die Dienstkleidung des vormaligen Arbeitgebers tragen. So waren bei Eurowings über einen längeren Zeitraum ehemalige Air-Berlin-Kabinenmitarbeiter in Uniformen der insolventen Airline unterwegs. Ein aktuelles Beispiel ist ITA Airways, denn die meisten fliegenden Mitarbeiter tragen noch immer die Alitalia-Kleidung.
Bei Air Montenegro ist es ähnlich gelaufen, denn fast alle Piloten und Kabinenmitarbeiter nutzen weiterhin ihre Montenegro-Airlines-Uniformen. Das passt dem Insolvenzverwalter so ganz und gar nicht in den Kram, denn er sieht darin nicht nur einen Verstoß gegen das Markenrecht, sondern vertritt auch die Ansicht, dass die Dienstkleidung Eigentum von Montenegro Airlines ist. Somit wären die Kleidungsstücke Teil der Insolvenzmasse.
Die eingebrachte Klage stützt sich auch auf Klauseln in den Dienstverträgen. Diese besagen unter anderem, dass die Uniformen Eigentum von Montenegro Airlines sind und beim Austritt aus dem Unternehmen zurückgegeben werden müssen. Im Zuge der Betriebseinstellung war es aber durchaus chaotisch, denn zahlreiche Beschäftigte haben seit mehreren Monaten keinen Lohn mehr bekommen.
Geklagt wird auch nicht gegen die einzelnen Mitarbeiter, sondern gegen den staatlichen Nachfolger Air Montenegro. In erster Linie stützt sich die gerichtliche Maßnahme auf das Markenrecht. In diesem Zusammenhang brachte der Insolvenzverwalter schon zwei andere Klagen ein. Unter anderem wirft man „Abkupfern“ des Logos vor.