Boeing 787-9 (Foto: Anna Zvereva).
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WestJet: Einigung über Entschädigungszahlung nach jahrelanger Sammelklage wegen sexueller Belästigung

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Die kanadische Fluggesellschaft WestJet hat sich zur Beilegung einer zehn Jahre andauernden Sammelklage auf einen Vergleich in Höhe von 4,5 Millionen kanadischen Dollar, umgerechnet etwa 3,2 Millionen US-Dollar, geeinigt. Ein Richter des Obersten Gerichts der Provinz British Columbia stimmte der Vereinbarung am 10. August 2026 zu.

Die Rechtsstreitigkeit geht auf die Klage einer ehemaligen Flugbegleiterin aus dem Jahr 2016 zurück, die der Fluggesellschaft vorwarf, Vorwürfe der sexuellen Belästigung und eines Übergriffs durch einen Piloten während eines Zwischenstopps auf Hawaii im Jahr 2010 nicht angemessen untersucht und aufgearbeitet zu haben. Der nun gerichtlich bestätigte Vergleich umfasst Tausende betroffene weibliche Kabinenbeschäftigte des Hauptbetriebs der Airline. Neben der finanziellen Abfindung beinhaltet die Einigung die Verpflichtung der Unternehmensführung, die internen Meldeketten und Beschwerdeverfahren bei Belästigungsvorfällen durch eine externe Stelle untersuchen zu lassen.

Ursprung des Rechtsstreits und Verlauf des Verfahrens

Der juristische Auseinandersetzung begann im Jahr 2016, als die ehemalige Flugbegleiterin Mandalena Lewis rechtliche Schritte gegen ihren früheren Arbeitgeber einleitete. Lewis warf der Führung von WestJet vor, Verträge gebrochen und die Fürsorgepflicht gegenüber dem Kabinenpersonal verletzt zu haben. Nach ihren Angaben hatte ein Pilot der Fluggesellschaft sie während eines dienstlichen Aufenthalts im Jahr 2010 auf Hawaii sexuell belästigt. Die anschließende betriebsinterne Untersuchung sei nach Darstellung der Klägerin unzureichend verlaufen und ohne wirksame Konsequenzen für den Beschuldigten geblieben.

In den Folgejahren versuchte WestJet wiederholt, die Klage auf dem Rechtsweg abzuweisen oder an andere Instanzen wie das nationale Arbeitsrechtsgremium zu verlagern. Nach jahrelangen juristischen Einwänden bestätigte der Berufungsgerichtshof von British Columbia im April 2022 das Verfahren offiziell als Sammelklage. Diese Entscheidung ermöglichte es weiteren Betroffenen, sich dem Verfahren anzuschließen und vertragliche Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen.

Details zur finanziellen Entschädigung und Abwicklung

Der gerichtliche Vergleich gilt für derzeitige und ehemalige weibliche Flugbegleiterinnen, die zwischen April 2014 und Februar 2021 im Hauptbetrieb von WestJet angestellt waren und sich nicht aktiv aus der Sammelklage ausgetragen haben. Nach Angaben der vertretenden Kanzlei JFK Law LLP beläuft sich die Zahl der anspruchsberechtigten Personen auf rund 3.452 Frauen.

Die vereinbarte Gesamtsumme von 4,5 Millionen kanadischen Dollar deckt nicht nur die Zahlungen an die Klägerinnen ab, sondern auch die aufgelaufenen Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und administrativen Aufwände. Nach Abzug dieser Posten verbleibt eine Summe, die unter den anspruchsberechtigten Mitgliedern der Klasse aufgeteilt wird. Pro Person wird eine Auszahlung von voraussichtlich etwa 470 kanadischen Dollar erwartet, was rund 338 US-Dollar entspricht. Die Abwicklung der Auszahlungen übernimmt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte LLP als unabhängige Verwalterin. Den Betroffenen wird nach der Einrichtung eines Online-Portals ein Zeitfenster von drei Monaten eingeräumt, um ihre Ansprüche einzureichen.

Nicht-monetäre Auflagen und interne Überprüfungen

Neben der finanziellen Einigung umfasst die Vereinbarung organisatorische Auflagen für das Management der Fluggesellschaft. WestJet verpflichtet sich, eine unabhängige Bewertung der Arbeitsbedingungen im Kabinenbereich in Auftrag zu geben. Diese Untersuchung soll das Ausmaß von Belästigungen im Arbeitsumfeld analysieren, die Gründe für nicht gemeldete Vorfälle ermitteln und Vorschläge zur Überarbeitung der internen Meldesysteme erarbeiten. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse muss dem Personal zugänglich gemacht werden.

Der Vergleich beinhaltet jedoch kein Schuldeingeständnis seitens der Fluggesellschaft. Ebenso wenig wurden verpflichtende Schulungsmaßnahmen gegen sexuelle Belästigung für das fliegende Personal in die Einigung aufgenommen. Die Vertretern der Klägerseite, Mandalena Lewis, äußerte sich kritisch zu den finalen Bedingungen des Vergleichs und stellte fest, dass die Abmachung für die Betroffenen keine vollständige Gerechtigkeit darstelle. Das Gericht bewertete die Einigung dennoch als angemessen und im besten Interesse der Gesamtheit der Klägerinnen.

Arbeitsrechtliche Bedeutung für den Luftfahrtsektor

Der Fall WestJet verdeutlicht die juristischen Risiken und die organisatorischen Anforderungen, denen Fluggesellschaften beim Umgang mit Vorwürfen von Fehlverhalten am Arbeitsplatz gegenüberstehen. Das Kabinenpersonal arbeitet in wechselnden Teams und ist auf Dienstreisen regelmäßig an auswärtigen Standorten untergebracht, was spezifische Anforderungen an den Arbeitsschutz und die betrieblichen Meldesysteme stellt.

Der Rechtsstreit hat in Kanada eine Debatte über die Wirksamkeit interner Beschwerdekanäle bei Großunternehmen ausgelöst. Während Unternehmen in der Vergangenheit häufig versuchten, entsprechende Konflikte über interne Disziplinarverfahren oder Außergerichtliche Vergleiche unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu regeln, zeigt die Zulassung der Sammelklage in British Columbia eine Entwicklung hin zu systemischen rechtlichen Überprüfungen. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Ergebnisse der externen Untersuchung bei WestJet aufgenommen werden und ob das Unternehmen auf dieser Grundlage Anpassungen in seiner Personalpolitik vornimmt.

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