Wien-Hamburg: AUA verlängert verpflichtende Corona-Schnelltests

Corona-Schnelltest am Flughafen Wien-Schwechat (Foto: Granit Pireci).
Corona-Schnelltest am Flughafen Wien-Schwechat (Foto: Granit Pireci).

Wien-Hamburg: AUA verlängert verpflichtende Corona-Schnelltests

Corona-Schnelltest am Flughafen Wien-Schwechat (Foto: Granit Pireci).
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Im November 2020 startete Austrian Airlines eine Antigen-Test-Probephase auf der Strecke Wien-Hamburg-Wien. Diese wird nun bis zumindest 15. Dezember 2020 verlängert. Die Ergebnisse sind jedoch weiterhin weder in Österreich noch in Deutschland zur Erlangung von Einreiseerleichterungen anerkannt.

Noch bis zum 15. Dezember 2020 werden alle Fluggäste und Crewmitglieder auf den Austrian Airlines Flügen OS171 (Wien-Hamburg) und OS172 (Hamburg-Wien) vor dem Start auf Covid-19 getestet. So ist gewährleistet, dass alle Personen an Bord negativ auf Covid-19 getestet wurden. Seit dem Start des Pilotprojektes am 12. November konnte Austrian Airlines Erfahrung und Praxis dabei aufbauen, die Schnelltests in die Reisekette zu integrieren. Eine Verlängerung um zwei Wochen soll weitere Erkenntnisse bringen, um mittelfristig das Testangebot in größerem Umfang anzubieten und auf weitere Strecken im Austrian Airlines Netzwerk auszuweiten. Ziel ist es, durch den Einsatz von Schnelltests Reisefreiheit und Gesundheitsschutz zu vereinen und langfristig eine Lockerung der zahlreichen Einreisebeschränkungen zu erreichen.

„Die Ankündigung einer baldigen Impfung gibt Anlass zur Hoffnung. Doch bis diese flächendeckend zur Verfügung steht, arbeiten wir weiter mit Hochdruck an unserem Schnelltest-Angebot“, erklärt Austrian Airlines COO Jens Ritter.

Die Durchführung der kostenlosen Covid-19 Antigen Schnelltests erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Lufthansa Group sowie den Flughäfen in Wien und Hamburg, wo eine eigene Testinfrastruktur aufgebaut wurde. Fluggäste erhalten ihr Testergebnis bereits nach 10 bis 15 Minuten. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird der betroffene Passagier zur vollständigen Abklärung vom Sanitätsteam betreut und die weitere Vorgehensweise mit der zuständigen Gesundheitsbehörde festgelegt. Eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung des Austrian Airlines Fluges ist in diesem Fall möglich. Positiv getesteten Passagieren steht darüber hinaus kostenlos ein Versicherungsschutz durch das AXA Partners Produkt “Tested Flight Care” zur Verfügung.

„Unser verpflichtendes Testangebot auf den Hamburg-Flügen wird durchwegs positiv angenommen. Im November haben wir insgesamt rund 600 Fluggäste sowie die entsprechenden Crews getestet“, so Austrian COO Jens Ritter. „Reisen ist ein Grundbedürfnis der Menschen, das wird auch eine Pandemie nicht langfristig einbremsen können. Wenn wir Fluggästen und Behörden zugleich noch mehr Sicherheit beim Reisen bieten, dann wird auch die Nachfrage nach Flugreisen wieder steigen. Um Reise-Richtlinien zu vereinheitlichen braucht es aber auf jeden Fall eine gemeinsame Lösung innerhalb der Europäischen Union.“

„Der gemeinsam mit Austrian Airlines laufende Probebetrieb mit Antigen-Schnelltests verläuft sehr erfolgreich und zeigt, dass diese Abläufe sehr gut in den Reiseprozess integriert werden können. Um Wirtschaft und Tourismus wieder in Gang zu bringen, braucht es dringend eine europaweit abgestimmte Teststrategie mit einem flächendeckenden Einsatz dieser Testverfahren. Denn auch wenn eine Impfung schon in Sicht ist, wird eine international flächendeckende Durchdringung noch einige Zeit dauern. Antigen-Schnelltests sind daher ein dringend notwendiger Weg zu mehr Reisefreiheit“, so Flughafen Wien-Vorstand Julian Jäger.

Zum aktuellen Zeitpunkt ersetzt der Antigen-Schnelltest die behördlich vorgeschriebenen PCR-Tests noch nicht vollständig. Es bestehen jedoch bereits einzelne behördlich geregelte Ausnahmefälle, in denen Antigen-Schnelltests bei der Einreise akzeptiert werden. Passagiere müssen jedenfalls weiterhin die lokalen Einreiseregularien beachten. Auch die Maskentragepflicht an Bord von Austrian Airlines Flügen sowie an Flughäfen bleibt aufrecht. Ausgenommen davon sind nur Kinder unter 6 Jahren und Fluggäste, die eine entsprechende medizinische Bestätigung vorlegen.

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