Die Bundesländer Wien und Niederösterreich stellen die Finanzierung des Rettungshubschraubers Christophorus 9 auf eine neue vertragliche Grundlage.
Der beim Christophorus Flugrettungsverein des ÖAMTC betriebene Hubschrauber wird seit vielen Jahren von beiden Ländern gemeinsam genutzt, wobei die Gesamtkosten bislang pauschal im Verhältnis 50 zu 50 aufgeteilt wurden. Evaluierungsberichte des Einsatzgeschehens zeigten jedoch, dass durchschnittlich rund 80 Prozent der Einsätze auf das Gebiet von Niederösterreich entfallen, während lediglich 20 Prozent im Wiener Stadtgebiet absolviert werden. Die zuständigen Landesräte Peter Hacker für Wien sowie Anton Kasser und Eva Prischl für Niederösterreich gaben nun den schrittweisen Übergang zu einer verbrauchsabhängigen Abrechnung bekannt.
Ab dem Jahr 2028 soll die Finanzierung über eine verbindliche Vereinbarung gemäß Artikel 15a der Bundes-Verfassungsgesetzgebung geregelt werden. Die Abrechnung erfolgt dann nicht mehr über Fixkostenpauschalen, sondern exakt auf Basis der tatsächlich geflogenen Flugminuten im jeweiligen Hoheitsgebiet. Für das Übergangsjahr 2027 bleibt der formale 50:50-Schlüssel zwar bestehen, Niederösterreich leistet jedoch eine Einmalzahlung in Höhe von 500.000 Euro an Wien, um das bestehende Ungleichgewicht bei den Betriebskosten vorübergehend auszugleichen.
Der Stützpunkt am ÖAMTC-Mietflugplatz in Wien-Simmering bleibt personell und organisatorisch in der bewährten Struktur erhalten. Der ÖAMTC stellt die Fluggeräte sowie das Pilotpersonal, während die Sanitäter von der Wiener Berufsrettung (MA 70) gestellt werden. Die Notärzte werden in Kooperation zwischen der Berufsrettung und dem Wiener Gesundheitsverbund rekrutiert. Die Anpassung des Kostenschlüssels soll die Transparenz in den Budgets der beiden Bundesländer erhöhen und eine verursachergerechte Zuordnung der Ausgaben für den Rettungsdienst gewährleisten.
Kritische Stimmen im Gesundheitsbereich weisen darauf hin, dass die rein minutenbasierte Abrechnung ab 2028 administrative Mehraufwände bei der Protokollierung erfordert. Zudem hängt die finanzielle Belastung für die Bundesländer künftig stärker von wetterbedingten Einsatzschwankungen und der Verfügbarkeit bodengebundener Notarztsysteme ab. Eine genaue Kalkulation der mittelfristigen Kostenverteilung bleibt damit eng an die tatsächlichen Einsatzstatistiken der kommenden Jahre gekoppelt.