
Rechte von Flugpassagieren bei Gepäckverlust, Beschädigung und Lieferverzögerungen nach dem Montrealer Übereinkommen
Jedes Jahr verzeichnen Fluggesellschaften weltweit Millionen Fälle von verspätetem, beschädigtem oder dauerhaft verloren gegangenem Reisegepäck. Für die betroffenen Passagiere entstehen dadurch organisatorische Probleme und unerwartete Ausgaben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Schadenersatzansprüche im internationalen Luftverkehr sind im Montrealer Übereinkommen einheitlich geregelt. Welches Vorgehen im Schadensfall vorgeschrieben ist, welche Meldefristen einzuhalten sind und in welchem Umfang Fluggesellschaften für Ersatzkäufe oder den Verlust von Gegenständen haften, erläutern Rechtsexperten des Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touringclubs (ÖAMTC). Die Einhaltung der formalen Vorgaben ist entscheidend, um Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Unverzügliche Schadensaufnahme am Zielflughafen Sollte ein aufgegebenes Gepäckstück nach der Landung nicht auf dem Gepäckband erscheinen oder Beschädigungen aufweisen, müssen Passagiere umgehend handeln. Der erste Schritt besteht darin, den Vorfall direkt am Flughafen am Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft oder des beauftragten Bodenabfertigungsdienstes (Lost and Found) zu melden. Dort wird ein offizielles Schadensprotokoll erstellt, der sogenannte Property Irregularity Report (PIR). Nikolaus Authried aus der ÖAMTC-Rechtsberatung weist darauf hin, dass die schriftliche oder digitale Bestätigung dieses Protokolls sorgfältig aufbewahrt werden muss. Der PIR dient als Nachweis darüber, dass der Schaden oder der Verlust unverzüglich nach dem Flug angezeigt wurde. Das Dokument enthält eine Vorgangsnummer, mit der der Status des Gepäckstücks in den globalen Suchsystemen wie WorldTracer nachverfolgt werden kann. Die Erstellung des Formulars am Flughafen ersetzt jedoch auf rechtlicher Ebene nicht die formelle schriftliche Reklamation bei der Fluggesellschaft, wenn finanzielle Ansprüche geltend gemacht werden sollen. Gesetzliche Ausschlussfristen für Schadensmeldungen Um Schadenersatzansprüche geltend zu machen, schreibt das Montrealer Übereinkommen strikte Fristen vor, deren Nichteinhaltung in der Regel zum Verlust aller
