Wintereinbruch: Lufthansa streicht proaktiv Flüge

Enteisung (Foto: Flughafen Wien AG).
Enteisung (Foto: Flughafen Wien AG).

Wintereinbruch: Lufthansa streicht proaktiv Flüge

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Aufgrund des Umstands, dass für Mittwoch, den 17. Jänner 2024 in Teilen Deutschlands starker Schneefall und Eisregen prognostiziert sind, kommt es an einigen Airports zu Betriebseinschränkungen. Lufthansa hat bereits damit begonnen den Flugplan drastisch zu kürzen.

Die Fraport AG, Betreiber des Flughafens Frankfurt am Main, ersucht die Reisenden vor der Abfahrt zum Airport sich bei der Airline über den aktuellen Stand ihrer Buchung zu informieren. Hintergrund ist, dass Lufthansa und zahlreiche andere Fluggesellschaften aufgrund der Wetterprognose viele Flüge bereits im Vorfeld abgesagt haben. Betreiberangaben nach sind für Mittwoch, den 17. Jänner 2024, insgesamt 1.030 Flüge angemeldet gewesen. Wie viele davon tatsächlich durchgeführt werden können, ist derzeit noch völlig offen.

Deutschlands zweitgrößter Airport, München, rechnet ebenfalls damit, dass es am Mittwoch zumindest bis zur Mittagszeit zu wetterbedingten Einschränkungen kommen könnte. Der bayerische Flughafen hat proaktiv die zur Verfügung stehende Kapazität reduziert. Dies hat zur Folge, dass insbesondere Platzhirsch Lufthansa viele Flüge absagen muss.

Lufthansa erklärte unter anderem, dass man Passagiere, die von Streichungen betroffen sind, nach Möglichkeit proaktiv kontaktiert und diesen alternative Reisemöglichkeiten anbieten wird. Derzeit geht man davon aus, dass es auch am Donnerstag und möglicherweise auch noch am Freitag zu wetterbedingten Einschränkungen im Flugbetrieb kommen könnte. Der aktuellen Prognose nach geht der Kranich-Konzern davon aus, dass sich der Betrieb am Freitag dieser Woche stabilisieren wird. Fluggäste, deren Verbindungen abgesagt wurden, ersucht Lufthansa nicht zum Airport anzureisen, sondern bei Bedarf mit der Hotline oder anderen Kontaktmöglichkeiten mit der Airline in Kontakt zu treten.

Sicherheit geht vor, aber Passagiere haben auch Rechte

Starker Schneefall und Eisregen sind in der Luftfahrt besonders problematisch. Eisbildung kann sowohl auf der Runway als auch auf den Tragflächen für die Sicherheit äußerst nachteilig sind. Der Bremsweg verlängert sich massiv und Flugzeuge könnten über die Piste hinausrutschen. Derartige Vorfälle verlaufen zwar meist glimpflich, jedoch nicht immer und genau darauf lässt man es nicht ankommen. Eisbildung auf den Tragflächen stört die Aerodynamik. In der Vergangenheit ist es deswegen schon wiederholt zu fatalen Unfällen gekommen.

Sowohl die Runways als auch die Tragflächen können enteist werden. Bei besonders starkem Schneefall und bei Eisregen ist die Wirksamkeit aber entsprechend kurz. Dies führt zu Engpässen und unter Umständen auch dazu, dass wenn man gerade fertig geworden ist, dass man gleich wieder anfangen kann, denn es gefriert erneut.

Zu den Rechten, die Passagiere, deren Flüge wetterbedingt abgesagt wurden, erklärt Julian Navas vom Fluggastrechteportal Airhelp wie folgt: „Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Inlandsflüge können optional auf ein Bahnticket umgebucht werden, doch auch im Zugverkehr kann es zu erheblichen Verspätungen und Zugausfällen kommen. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen. Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir raten allen Fluggästen, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können. Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Das gilt jedoch nicht bei außergewöhnlichen Umständen:  Da Probleme im Flugablauf durch Wetterphänomene nicht seitens der Airline verschuldet sind, sind Passagiere nicht entschädigungsberechtigt.”

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